Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom

    06.09.2021 bis 10.09.2021

    während der allgemeinen Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und
    Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

    Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Um Terminvereinbarung (telefonisch unter 05071/809-99 oder online auf www.schwarmstedt.de) wird gebeten.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 17.00 Uhr, bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Rathaus, Bürgerbüro, Einspruch einlegen.

    Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden; die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.

  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im

    Wahlkreis 35 Rotenburg I - Heidekreis

    a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder

    b. durch Briefwahl

    teilnehmen.

  5. Eine wahlberechtigte Person, die ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
  6. Eine wahlberechtigte Person, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Samtgemeinde Schwarmstedt gelangt ist.

    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Samtgemeinde Schwarmstedt schriftlich, mündlich (persönlich) oder digital beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail genüge getan. Die digitale Beantragung kann unter www.schwarmstedt.de oder direkt über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code erfolgen. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
    Die beantragende Person muss ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Schriftliche Anträge sind außerdem eigenhändig zu unterschreiben.
    Im Falle der persönlichen Beantragung wird um Terminvereinbarung (telefonisch unter 05071/809-99 oder online auf www.schwarmstedt.de) gebeten.

    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

    Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgemeinde Schwarmstedt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

  8. Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen (insbesondere die Stimmzettel) der Samtgemeinde Schwarmstedt vorliegen – erfahrungsgemäß kann hiermit ca. ab dem 08.09.2021 begonnen werden.
    Die Antragstellung ist selbstverständlich bereits vorher möglich.

Schwarmstedt, den 09.08.2021

Der (Samt-)Gemeindewahlleiter
gez. Gehrs

 

 

   
09.04.2024

aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wird im Verfahren Hannoversche Moorgeest (Region Hannover 218) mit Wirkung vom 15.04.2024, 0.00 Uhr angeordnet (gem. § 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

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08.04.2024

aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr

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05.04.2024

aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte Buchholz (Aller) zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte „Eulennest“ Lindwedel zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte Schwarmstedt „Am Loh“ zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d) für die Kindertagesstätte Bothmer zum nächstmöglichen Termin 1 Heilerziehungspfleger/in (m/w/d) oder 1 Heilpädagogin/- pädagogen (m/w/d) für den Einsatz in der Integrativen Gruppe.

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27.03.2024

aktuelles-2024-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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18.03.2024

aktuelles-2024-03-balkonkDer Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die "Richtlinie über die Förderung von sog. Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Buchholz (Aller)" beschlossen, welche mit Datum vom 16.03.2024 in Kraft getreten ist.

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18.03.2024

aktuelles-2024-03-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

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15.03.2024

strassensperrung-2024-03-a7Bis Dezember nachts teilweise einspurige Verkehrsführung

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15.03.2024

aktuelles-2024-03-suchen Lernen Sie neue Menschen kennen, erfahren Sie Interessantes, bringen Sie Ihre Fähigkeiten ein!

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08.03.2024

aktuelles-2024-03-lagAller-Leine-Tal/Wietze. In der Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aller-Leine-Tal am 27. Februar im Bürgersaal in Wietze wurde die Förderung von vier Projekten für die Förderperiode 2023-2027 einstimmig beschlossen.

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06.03.2024

aktuelles-2024-03-ehrenamtskarteDas Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen sagen mit der Ehrenamtskarte Danke für Ihr Engagement!

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05.03.2024

akstellenausschreibung-2024-03-schiedsDie Samtgemeinde Schwarmstedt bedankt sich bei ihren Schiedspersonen, Marion Hackl und Günter Seehausen, für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.

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04.03.2024

aktuelles-2024-03-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im März 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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21.02.2024

pac-aktuell-2024-02-rundschau PaC - Prävention als Chance, Familien- und Kinderservice und der Präventionsrat aus Schwarmstedt präsentieren: Die kleine Erziehungshilfe. Artikel aus der Schwarmstedter Rundschau

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15.02.2024

aktuelles-2024-02-infomaerkteDer in unserer Region zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat einen ersten Entwurf für den Leitungsverlauf von NordWestLink entwickelt. Dieser soll im Rahmen von Infomärkten vorgestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind dem folgenden Einladungsschreiben zu entnehmen:

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08.02.2024

aktuelles-2023-03-rundschau Freiwilligenbörse sucht wieder Ehrenamtliche.

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30.01.2024

2024-01-25-hochwasserparkplatz Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Durch den Einsatz des Bauhofes der Samtgemeinde Schwarmstedt konnte am Dienstag die Festwiese gegenüber der KGS Schwarmstedt wieder freigeräumt werden.

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30.01.2024

pac-aktuell-2024-01-0-artikelk Elternabend zu "Mein Körper gehört mir"

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25.01.2024

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25.01.2024

strassensperrung-2024-01-k160Sanierung der Ortsdurchfahrt Schwarmstedt im Zuge der K160 (Mühlenweg / Am Schützenplatz) unter Vollsperrung: (Anlieger bis Baustelle frei)  Hier: Wiederaufnahme der Arbeiten ab dem 29.01.2024

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23.01.2024

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17.01.2024

aktuelles-2024-01-17-hilfe-landHochwasser: Land gewährt geschädigten Privatpersonen jetzt Soforthilfe / Anträge sind über den Landkreis zu stellen  

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16.01.2024

aktuell-2023-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die Strategie) „PaC“ (Prävention als Chance) um. In einem gut funktionierenden Netzwerk arbeiten Vertreter der Polizei, des Präventionsrat, der Pestalozzistiftung, aller Schwarmstedter Schulen und Kindertagesstätten seit neun Jahren Hand in Hand.

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10.01.2024

aktuelles-2024-01-10-k106Gute Nachrichten für die Samtgemeinde Schwarmstedt. Die K106 zwischen Gilten und Bothmer ist seit Mittwoch Mittag wieder frei, wobei die Geschwindigkeit auf freier Strecke auf 50 km/h begrenzt ist.   

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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25.03.2024
bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr,...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

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