Gemeinsame Wahlbekanntmachung
der Samtgemeinde Ahlden, der Gemeinde Bomlitz, der Stadt Bad Fallingbostel,
der Samtgemeinde Schwarmstedt und der Stadt Walsrode
- Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
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Die Samtgemeinde Ahlden ist in 7 Wahlbezirke, die Gemeinde Bomlitz in 8 Wahlbezirke, die Stadt Bad Fallingbostel in 10 Wahlbezirke, die Samtgemeinde Schwarmstedt in 13 Wahlbezirke und die Stadt Walsrode in 30 Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 04. Mai 2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
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Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger/innen einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin/jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen/Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der/des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab,
dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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Wählerinnen oder Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Kreises oder
b) durch Briefwahlteilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
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Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bad Fallingbostel, 24.02.2014 Stadt Bad Fallingbostel
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Bomlitz, 25.02.2014 Gemeinde Bomlitz
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Schwarmstedt, 24.02.2014 Samtgemeinde Schwarmstedt gez.
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Walsrode, 22.04.2014 Stadt Walsrode
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Hodenhagen, 06.03.2014 Samtgemeinde Ahlden |