Rückerstattung der Kindergartengebühren: Verwaltungsvorschlag wurde angenommen / Kein Antrag nötig
Als erste Gemeinde hat Buchholz am vergangenen Mittwoch den Vorschlag der Gemeindeverwaltung angenommen: Der Rat beschloss mit den Stimmen aller Ratsmitglieder, dass Eltern vom ersten Tag an die gezahlten Kindergartenbeiträge für diese Tage zurückerhalten, wenn eine Betreuung im Kindergarten aufgrund des Streiks nicht möglich war.
"Ein Antrag der Eltern ist hierfür nicht erforderlich", erläutert Gemeindedirektor Björn Gehrs seinen Antrag und das weitere Vorgehen. Auch in den anderen Mitgliedsgemeinden steht das Thema Rückerstattung auf der Tagesordnung und wird zeitnah entschieden.