Briefwahl und Online Briefwahlantrag
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24.09.2017 statt. Wer an diesem Tag verhindert ist in einem Urnenwahllokal zu wählen, kann sich per Briefwahl an der Wahl beteiligen.
Dies ist im Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt ab sofort möglich. Am einfachsten beantragen Sie die Briefwahl, indem Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen (nur das Geburtsdatum, der Rest ist bereist vorgegeben), persönlich unterschreiben und der Samtgemeinde Schwarmstedt postalisch zukommen lassen. Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch per Fax (05071-809-99), per E-Mail: buergerbuero@schwarmstedt.de oder online unter www.schwarmstedt.de/wahl2017 bzw: www.wahlschein.de/IWS/startini.do beantragen. Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen dann postalisch zugesandt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Vom 25. August bis zum 22. September 2017 besteht außerdem die Möglichkeit, im Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt (Briefwahlbüro) vorbeizukommen und sofort zu wählen bzw. Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen (Personalausweis nicht vergessen).
Öffnungszeiten Briefwahlbüro | ab dem 25. August 2017 |
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag | von 08:30 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:30 bis 18:00 Uhr |
Freitag, den 22.09.2017 | von 08:30 bis 18:00 Uhr |
Wenn Sie jemanden damit beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro entgegenzunehmen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den entsprechend hierfür auszustellenden Vollmachten.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeit. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 24.09.2017, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.