Neues Hundegesetz

Der Niedersächsische Landtag hat das NHundG neu gefasst. Am 1. Juli 2011 sind in
Niedersachsen weite Teile des neuen Gesetzes über das Halten von Hunden in Kraft getreten.
Anders als im bisherigen Gesetz gelten die Regelungen nicht nur für auffällig gewordene oder
als gefährlich eingestufte Hunde.


Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halterinnen und Halter in Niedersachsen wohnen
oder sich länger als zwei Monate ununterbrochen hier aufhalten. Ist eine Firma Halterin, ist
der Betriebssitz maßgeblich, an dem das Tier gehalten wird. Daneben gilt das Gesetz auch für
alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden.
1. Kennzeichnungspflicht
Ab dem 1. Juli 2011 muss jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, durch
einen Transponder (Chip) gekennzeichnet werden, um die Identifizierung sicherzustellen (§ 4
NHundG). Das Setzen des Chips wird durch Tierärzte vorgenommen. Die Kosten für das
Chippen betragen einmalig rund 50 Euro. Eine bereits vorhandene Tätowierung ersetzt die
Kennzeichnungspflicht durch Transponder nicht.
Der Chip für den Hund ist nicht neu: Wer mit dem Hund innerhalb der europäischen Staaten
reisen möchte benötigt seit einigen Jahren verbindlich einen EU-Heimtierausweis.
Voraussetzung für den Heimtierausweis ist ein Chip, der in die linke Halsseite des Hundes
eingebracht wird und sich dort verwächst.
2. Haftpflichtversicherung
Für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten besteht ab dem 1. Juli 2011 außerdem die
Pflicht, zur Abdeckung möglicher Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro
für Sachschäden abzuschließen (§ 5 NHundG). Vermögensschäden unterliegen nicht der
Haftpflichtversicherungspflicht. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 Euro
und 150 Euro jährlich.
Näheres zum Abschluss der Haftpflichtversicherung ist bei den Versicherungsunternehmen
oder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin, Tel. 030/2020 5000, E-Mail: berlin@gdv.de in
Erfahrung zu bringen.
3. Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) ab 1. Juli 2013
Der vielfach als Hundeführerschein bezeichnete Sachkundenachweis für alle Hunde ist erst
zum 1. Juli 2013 erforderlich. Dann müssen alle Hundehalter ihre Sachkunde im Umgang mit
Hunden nachweisen (§ 3 NHundG). Hierzu müssen eine theoretische und eine praktische
Sachkundeprüfung bestanden werden. Eine gute Nachricht für alle langjährigen Hundehalter:
Wer nachweisen kann, zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 30. Juni 2013 mindestens zwei
Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, gilt durch Erfahrung als sachkundig und
ist von der Sachkundeprüfung befreit (Nachweis z.B. durch Beleg über die Bezahlung der
Hundesteuer, Versicherungsbescheinigung).
Lediglich der Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes muss auf der Grundlage des
§ 10 Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c) NHundG bereits jetzt seine Sachkunde bezüglich des
gefährlichen Hundes nachweisen.
Darüber hinaus gelten bestimmte Personengruppen als sachkundig (z.B. Tierärzte;
Tierheimbetreiber; Polizeihundführer, Dienst-, Blinden- und Behindertenbegleithundeführer;
Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung
mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben).
Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z.B. Beschwerden über ihn bei der Behörde
eingehen, kann die Behörde die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.
Die Anerkennung, einen Sachkundenachweis abzunehmen, erfolgt durch den örtlich
zuständigen Landkreis Heidekreis.
4. Mitteilungspflicht an das Zentrale Register ab 1. Juli 2013
Ebenfalls zum 1. Juli 2013 wird das sogenannte Zentrale Register –eine zentrale Meldestelle
für alle Hunde in Niedersachsen- eingerichtet. Ein Hundehalter muss vor Vollendung des 7.
Lebensmonats des Hundes gegenüber der das zentrale Register führenden Stelle die Chip-
Nummer zusammen mit den Angaben zu sich und zum Hund einschließlich Beginn und Ende
der Hundehaltung mitteilen (§ 6 NHundG). Wer am 1. Juli 2013 einen Hund hält, der älter als
sechs Monate ist, hat die Angaben bis zum 1. August 2013 zu machen. Das zentrale Register
ist noch nicht eingerichtet. Die Hundehalter werden darüber natürlich informiert, wann sie
ihre Angaben dort einreichen müssen.
5. Regelungen für die gefährlichen Hunde
Die Regelungen für die gefährlichen Hunde bleiben bestehen (§§ 7 ff. NHundG). Es bleibt bei
der Prüfung durch das Veterinäramt des Landkreises Heidekreis, ob eine gesteigerte
Aggressivität vorliegt, wenn ein entsprechender Hinweis bei der Behörde eingeht (z.B. bei
einem Beißvorfall). Wird durch den Landkreis Heidekreis ein Hund als gefährlich festgestellt,
bedarf die Halterin bzw. der Halter einer Erlaubnis zum weiteren Halten des Hundes. Die
Erlaubnis wird nur erteilt bei nachgewiesener Sozialverträglichkeit des Hundes im Rahmen
eines Wesenstests sowie vorhandener Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde
der Halterin bzw. des Halters.
Weitere Einzelheiten sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen können Sie
nachlesen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung www.ml.niedersachsen.de

Bild

   
09.04.2024

aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wird im Verfahren Hannoversche Moorgeest (Region Hannover 218) mit Wirkung vom 15.04.2024, 0.00 Uhr angeordnet (gem. § 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

mehr...

08.04.2024

aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr

mehr...

05.04.2024

aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte Buchholz (Aller) zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte „Eulennest“ Lindwedel zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d), für die Kindertagesstätte Schwarmstedt „Am Loh“ zum nächstmöglichen Termin Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d) für die Kindertagesstätte Bothmer zum nächstmöglichen Termin 1 Heilerziehungspfleger/in (m/w/d) oder 1 Heilpädagogin/- pädagogen (m/w/d) für den Einsatz in der Integrativen Gruppe.

mehr...

27.03.2024

aktuelles-2024-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

mehr...

18.03.2024

aktuelles-2024-03-balkonkDer Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die "Richtlinie über die Förderung von sog. Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Buchholz (Aller)" beschlossen, welche mit Datum vom 16.03.2024 in Kraft getreten ist.

mehr...

18.03.2024

aktuelles-2024-03-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

mehr...

15.03.2024

strassensperrung-2024-03-a7Bis Dezember nachts teilweise einspurige Verkehrsführung

mehr...

15.03.2024

aktuelles-2024-03-suchen Lernen Sie neue Menschen kennen, erfahren Sie Interessantes, bringen Sie Ihre Fähigkeiten ein!

mehr...

08.03.2024

aktuelles-2024-03-lagAller-Leine-Tal/Wietze. In der Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aller-Leine-Tal am 27. Februar im Bürgersaal in Wietze wurde die Förderung von vier Projekten für die Förderperiode 2023-2027 einstimmig beschlossen.

mehr...

06.03.2024

aktuelles-2024-03-ehrenamtskarteDas Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen sagen mit der Ehrenamtskarte Danke für Ihr Engagement!

mehr...

05.03.2024

akstellenausschreibung-2024-03-schiedsDie Samtgemeinde Schwarmstedt bedankt sich bei ihren Schiedspersonen, Marion Hackl und Günter Seehausen, für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.

mehr...

04.03.2024

aktuelles-2024-03-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im März 2024 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

mehr...

21.02.2024

pac-aktuell-2024-02-rundschau PaC - Prävention als Chance, Familien- und Kinderservice und der Präventionsrat aus Schwarmstedt präsentieren: Die kleine Erziehungshilfe. Artikel aus der Schwarmstedter Rundschau

mehr...

15.02.2024

aktuelles-2024-02-infomaerkteDer in unserer Region zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat einen ersten Entwurf für den Leitungsverlauf von NordWestLink entwickelt. Dieser soll im Rahmen von Infomärkten vorgestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind dem folgenden Einladungsschreiben zu entnehmen:

mehr...

08.02.2024

aktuelles-2023-03-rundschau Freiwilligenbörse sucht wieder Ehrenamtliche.

mehr...

30.01.2024

2024-01-25-hochwasserparkplatz Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Durch den Einsatz des Bauhofes der Samtgemeinde Schwarmstedt konnte am Dienstag die Festwiese gegenüber der KGS Schwarmstedt wieder freigeräumt werden.

mehr...

30.01.2024

pac-aktuell-2024-01-0-artikelk Elternabend zu "Mein Körper gehört mir"

mehr...

25.01.2024

2024-01-25-hochwasserh Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

mehr...

25.01.2024

strassensperrung-2024-01-k160Sanierung der Ortsdurchfahrt Schwarmstedt im Zuge der K160 (Mühlenweg / Am Schützenplatz) unter Vollsperrung: (Anlieger bis Baustelle frei)  Hier: Wiederaufnahme der Arbeiten ab dem 29.01.2024

mehr...

23.01.2024

pac-aktuell-2024-01-19-rundschau PaC - Prävention als Chance, Familien- und Kinderservice und der Präventionsrat aus Schwarmstedt präsentieren: Die kleine Erziehungshilfe. Artikel aus der Schwarmstedter Rundschau

mehr...

17.01.2024

aktuelles-2024-01-17-hilfe-landHochwasser: Land gewährt geschädigten Privatpersonen jetzt Soforthilfe / Anträge sind über den Landkreis zu stellen  

mehr...

16.01.2024

aktuell-2023-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die Strategie) „PaC“ (Prävention als Chance) um. In einem gut funktionierenden Netzwerk arbeiten Vertreter der Polizei, des Präventionsrat, der Pestalozzistiftung, aller Schwarmstedter Schulen und Kindertagesstätten seit neun Jahren Hand in Hand.

mehr...

10.01.2024

aktuelles-2024-01-10-k106Gute Nachrichten für die Samtgemeinde Schwarmstedt. Die K106 zwischen Gilten und Bothmer ist seit Mittwoch Mittag wieder frei, wobei die Geschwindigkeit auf freier Strecke auf 50 km/h begrenzt ist.   

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   
25.03.2024
bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr,...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.