Verlässliche Jugendarbeit - Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Förderrichtlinien der Samtgemeinde Schwarmstedt
Um auch dem jüngsten Nachwuchs die Gelegenheit zu geben, erste Erfahrungen mit der Feuerwehr zu sammeln, wurden in den Freiwilligen Feuerwehren Buchholz (Aller), Hope, Schwarmstedt und Essel Kinderfeuerwehren gegründet.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 den § 3 „Allgemeine Zuschussvoraussetzungen“ insofern geändert, dass das Mindestalter von 7 Jahren auf 6 Jahren reduziert wurde. Somit wurde den Kinderfeuerwehren, deren Mitglieder zwischen 6-10 Jahre alt sind, die Aufnahme in Anlage 1 der Förderrichtlinien ermöglicht.
Das Antragsverfahren ist den Betreuern der Kinderfeuerwehren seit Jahren bekannt. Weitere Fragen beantwortet Frau Stasko, Zimmer 7, des Rathauses, Tel. 05071/809-157 oder e-mail: stasko@schwarmstedt.de.