Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum 01.11.2020 eine neue stellvertretende Schiedsfrau oder einen neuen stellvertretenden Schiedsmann. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum 01.11.2020 eine neue stellvertretende Schiedsfrau oder einen neuen stellvertretenden Schiedsmann

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Sie ist dabei z. B. zuständig für Delikte aus den Bereichen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses.

Bei den aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bei der Samtgemeinde Schwarmstedt bewerben.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum 01.09.2020 an die

Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt.

Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein: Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.

Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) folgende Bestimmungen:

1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

3. In das Amt soll nicht berufen werden,

  1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
  3. wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die stellvertretende Schiedsperson erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25,00 EUR.

Die stellvertretende Schiedsperson erfährt eine gründliche Einarbeitung durch den amtierenden Schiedsmann. Es ist im Laufe der Amtszeit vorgesehen, einen sog. „Ämtertausch“ herbeizuführen, wobei der bisherige Schiedsmann die künftige Schiedsperson als Stellvertreter unterstützt. Die Aufwandsentschädigung als amtierende Schiedsperson erhöht sich sodann auf 50,00 EUR.

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist Frau Stasko, Tel. 05071-809-157.
Weitergehende Informationen zum Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.bds-niedersachsen.com




 

   
13.02.2026

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