Zensus 2022 - Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht
Im kommenden Jahr finden bundesweit stichprobenbasierte Haushaltsbefragungen der Bevölkerung für den Zensus 2022 statt. Zur Durchführung dieser Befragungen sucht die Erhebungsstelle des Heidekreises ab sofort ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Insgesamt werden etwa 200 Interviewerinnen und Interviewer (m/w/d) benötigt.
Diese Tätigkeit kann nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung ausgeübt werden. Die Interviewtermine sind von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Hygienevorschriften vor Ort durchzuführen. Jede Interviewerin und jeder Interviewer befragt etwa 100 Auskunftspflichtige. Bevor die Haushalte aufgesucht werden, um die Befragung durchzuführen, werden alle Beauftragten ausführlich geschult und auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine attraktive und steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 750,00 Euro gewährt. Bewerben können sich grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Erhebungsstelle des Heidekreises nimmt ab sofort Bewerbungen online über das elektronische Bewerbungsportal unter
www.heidekreis.de/zensus2022
entgegen. Auf dieser Seite sind auch weitere Informationen zum Zensus abrufbar. Bei Fragen stehen Mark Oppermann telefonisch unter 05162 970-9370 oder Pascal Stahnsdorff telefonisch unter 05162 970-9371 gern zur Verfügung. Per E-Mail sind beide Personen unter zensus2022@heidekreis.de erreichbar.
Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahlen in Deutschland zu ermitteln sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zur Verfügung zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Der Zensus liefert aktuelle Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder auch Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung, etwa 10 Prozent, zusätzlich durch Erhebungsbeauftragte direkt befragt. Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften leben, sind über die Melderegister nicht vollständig erfasst. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.