Flurbereinigungsverfahren Otternhagen, Region Hannover
Öffentliche Bekanntmachung
Hildesheim, den 31.05.2024
Tel.: (05121) 6970-155
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim
Az.: Fleckenstein - 611 Otternhagen 18.0-6585/2024
Flurbereinigungsverfahren Otternhagen, Region Hannover
Ladung zur Teilnehmerversammlung am Donnerstag, dem 04.07.2024 um 19:00 Uhr im Versammlungsraum (1. OG) der Feuerwehrtechnischen Zentrale Neustadt a. Rbge. (Nienburger Straße 50a, 31535 Neustadt a. Rbge.)
Mit Beschluss vom 23.04.2024 ist die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Otternhagen,“ (kurz „TG Otternhagen“) entstanden; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der TG, des Vorstandes der TG sowie seines Vorsitzenden werden den Anwesenden in der Versammlung erläutert.
Hiermit lade ich alle Teilnehmer zur 1. Versammlung ein, um einen Vorstand zu wählen. Teilnehmer sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Ziffer 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).
Tagesordnung:
1. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
2. Informationen zum Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens
3. Verschiedenes
Die Mitglieder des Vorstandes der TG und ihre persönlichen Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Stimmenvereinigung ist nicht zulässig.
Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist. Die Vollmacht muss zu Beginn des Termins vorliegen, die Unterschrift muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können im Internet unter
www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen/ heruntergeladen werden bzw. telefonisch bei Herrn Jonas Möller (05121/6970-117) angefordert werden.
Hinweis: Das Parken auf den Alarmparkplätzen der FTZ ist nicht gestattet.
Im Auftrage
gez. Fleckenstein