Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet des UV Meiße Hinweise für Gewässeranlieger und -hinterlieger

Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 24. Juni und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!

- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.

- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.

- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.

- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.

- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh-streifenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.

- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.

- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.

- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

   
27.11.2024

fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Ab Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro Schwarmstedt.  

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12.12.2024

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12.12.2024

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12.12.2024

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12.12.2024

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11.12.2024

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04.12.2024

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04.12.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-12-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet, am 10.12.2024, um 18:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, OT Hope, Celler Weg 11, im Dorfgemeinschaftshaus, statt.

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04.12.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-12-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet, am 10.12.2024, um 20:30 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Marklendorfer Mühlenweg, im Sportheim Buchholz, statt.

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04.12.2024

bekanntmachung-gilten-2024-12-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Gilten findet am 12.12.2024, um 20.00 Uhr, in 29690 OT Norddrebber, Hohe Eschweg, Dorfgemeinschaftshaus, statt.

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03.12.2024

aktuelles-2024-12-energieErster Energiebericht der Samtgemeinde Schwarmstedt. Dieser Bericht ist ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft.

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02.12.2024

aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-verw Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Verwaltungsmitarbeiter/in (m/w/d)

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02.12.2024

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27.11.2024

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26.11.2024

pac-aktuell-2024-11-smiley Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Handy? Welche Spiele und Apps sind gut für mein Kind und was muss ich zum Schutze beachten? In dem Vortrag „Grundschulkinder- online, vernetzt und überfordert“ für Eltern der 3. und 4. Klassen ging es genau um diese Fragen.

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15.11.2024

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15.11.2024

aktuelles-2024-11-suedlink-tennet-kartierungsarbAnkündigung von Kartierungsarbeiten in der Region Hannover sowie in den Landkreisen Nienburg (Weser), Peine und Heidekreis vom 09.12.2024 bis 23.02.2025

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14.11.2024

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07.11.2024

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05.11.2024

aktuelles-2024-11-bernhVor kurzem verstarb der ehemalige Esseler Bürgermeister Bernhard Koselke im Alter von 87 Jahren. Koselke engagierte sich früh für Essel und war von 1968 bis 1991 Mitglied des Gemeinderates und von 1976 bis 1991 15 Jahre Bürgermeister der Gemeinde Essel. In diese Zeit fielen wichtige Entscheidungen für Essel, wie die Erstellung des Sportheimes, der Bau des Kindergartens, neue Baugebiete für Wohnhäuser und die Ansiedlung von Gewerbe und die Schaffung von Infrastruktur durch neue Straßen. Darüber hinaus engagierte er sich von 1974 bis 1991 im Samtgemeinderat und war über viele Jahre auch ehrenamtlich aktiv, beispielsweise im Sportverein Essel.

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05.11.2024

aktuelles-2024-11-einbrGemeinsam mit der Polizeistation Schwarmstedt und der Samtgemeinde Schwarmstedt veranstaltet der Präventionsrat der Samtgemeinde Schwarmstedt e.V. am Donnerstag, den 14.11.2024, um 18.00 Uhr im Uhle-Hof in Schwarmstedt einen Vortrag zum Thema Einbruchschutz.

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01.11.2024

aktuelles-2024-11-katastrophenSchwarmstedt. Angesichts zunehmender Unwetterereignisse stellt sich für viele Bürger die Frage, welche Vorsorgemaßnahmen sie für Notfälle treffen können, wie beispielsweise längerem Stromausfall nach Sturm, Überschwemmung oder Feuer. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ruft daher die Bürger auf, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Hierbei ist es besonders wichtig sich rechtzeitig vorzubereiten, um im Falle des Falles planvoll handeln zu können. Zur Information hat die Samtgemeinde Schwarmstedt daher vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) der Broschüre „Katastrophen-Alarm - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ geordert. Die Broschüre ist kostenlos im Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt erhältlich und kann dort abgeholt werden.

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29.10.2024

aktuelles-2024-11-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im November mit einem persönlichen Beratungsgespräch unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Die Sprechstunde findet am Montag, 18.11.2024, von 16:00 bis 18:00 Uhr im Kaminzimmer des Uhle-Hofes in Schwarmstedt, Unter den Eichen, statt.

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25.10.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-volkstrauertag Aus Anlass des Volkstrauertages am Sonntag dem 17. November 2024 finden in den Ortsteilen Schwarmstedt und Bothmer der Gemeinde Schwarmstedt Gedenkfeiern statt.

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23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
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