Hochwasserhilfe 2023 für Privathaushalte
Das Land Niedersachsen startet jetzt eine Hochwasserhilfe für durch das Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte.
Nach der Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt am 03.06.2024 ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für geschädigte Privathaushalte am 01.06.2024 in Kraft getreten. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich auf beschädigte private Wohngebäude, Brücken oder Hausrat.
Anträge können jetzt bis zum 31.10. 2024 ausschließlich bei der N-Bank gestellt werden. Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen sind auf der Internetseite der N-Bank und in ihrem Kundenportal abrufbar. Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgen online über das Kundenportal der N-Bank.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die Samtgemeinde Schwarmstedt nicht für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung steht. Die Samtgemeidne Schwarmstedt leitet hier lediglich die Informationen an die Öffentlichkeit weiter.
Antragsstellung:
Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgen online über das Kundenportal der NBank. Neben der Förderrichtlinie und den entsprechenden Anträgen finden Sie auf der Seite auch weitere Informationen, wer und was und in welchem Umfang gefördert wird.