Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet des UV Meiße - Hinweise für Gewässeranlieger und -hinterlieger

Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 01. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die
Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen
Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!
- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes
zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren
Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtun-
gen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizu-
stellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche
einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anla-
gengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.
- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers
grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist
in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen.
Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.
- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen
Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden
Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu
halten.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durch-
fahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse ent-
stehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.
- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen
Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung
des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den
Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu
bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt wer-
den. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu
befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten
wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten
oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Scha-
densersatz geleistet werden.
- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh -strei-
fenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind
nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zuge-
stimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befah-
rung des Blühstreifens.
- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müs-
sen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.
- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht
zulässig.
- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer be-
pflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der
Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

 

   
06.03.2026

bekanntmachung-lindwedel-2026-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2026, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Restaurant Balland’s, Ahornallee 4, statt.

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02.03.2026

aktuelles-2026-03-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im März 2026 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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26.02.2026

aktuelles-2026-02-zahSamtgemeinde präsentiert sich als erste Kommune des Landkreises im Portal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)

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26.02.2026

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26.02.2026

aktuelles-202602zvDie nächste Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Zweckverband Aller-Leine-Tal, findet am 10.03.2026, um 19:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Uhle-Hof Saal, Unter den Eichen 2, statt.

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23.02.2026

bekanntmachung-gilten-2026-02-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Gilten findet am 04.03.2026, um 20:00 Uhr, in 29690 Gilten, OT Norddrebber, Dorfgemeinschaftshaus, Hohe Eschweg, statt.

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13.02.2026

freiwilligen-aktuelles-2026-02 Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA) macht auf folgendes Weiterbildungsangebot aufmerksam. Sofern Interesse besteht, bitte die Anmeldungen selbst durchführen.

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12.02.2026

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05.02.2026

aktuelles-2026-02-halleBUCHHOLZ (ALLER) - Vorsichtsmaßnahme nach statischer Prüfung: Wegen Rissbildungen an den Dachbindern muss die Sporthalle in Buchholz bis auf Weiteres für den Betrieb geschlossen werden.

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22.01.2026

aktuelles-2026-01-21-einwNorddrebber. In einer öffentlichen Einwohnerversammlung informierte die Gemeinde Gilten am Montag über Fusion und Gemeindestrukturen. Die vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund erarbeitete Präsentation können Sie hier auf der Homepage www.schwarmstedt.de frei abrufen.

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16.01.2026

strassensperrung-2026-01-l163 Im Ortsteil Düshorn der Stadt Walsrode muss im Zuge der Landesstraße 163 ein Durchlass erneuert werden. Der gesperrte Bereich befindet sich zwischen der Kreuzung Bruchweg/Sonnenweg und der Zufahrt zur Hausnummer 27.

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13.01.2026

aktuelles-2026-01-nachrNachruf auf Jürgen Rinkel: Ein Gestalter mit Herz und Bürgernähe

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09.01.2026

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08.01.2026

aktuelles-2026-01-appDer Notfall-Monitor Niedersachsen bietet eine Orientierungshilfe in Krisen- und Notfallsituationen. Landesregierung und Kommunen informieren hier zentral über außergewöhnliche Not- und Gefahrensituationen. Zudem finden Sie Informationen zu Warn-Apps und praktische Tipps zur Vorsorge. Er ist www.niedersachsen.de/notfallmonitor/warnseite-223925.htmlabrufbar.

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08.01.2026

aktuelles-2026-01-unterDer Heidekreis entscheidet über Schulausfälle im Heidekreis.

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18.12.2025

aktuell-2025-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt die Strategie „PaC“ (Prävention als Chance) um. In einem gut funktionierenden Netzwerk arbeiten Vertreter der Polizei, des Präventionsrat, der Sozialraumarbeit vor Ort, aller Schwarmstedter Schulen und Kindertagesstätten seit elf Jahren Hand in Hand.

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18.12.2025

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10.12.2025

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04.12.2025

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03.12.2025

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