Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 20. Januar 2013
Am 20. Januar 2013 findet in Niedersachsen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Anschriften der Wahllokale sind im Anschluss an diese Wahlbekanntmachung abgedruckt.
In den Wahlbenachrichtigungskarten, welche den Wahlberechtigten bis spätestens zum 31. Dezember 2012 zugestellt wurden, sind der maßgebende Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte wählen kann, angegeben. Ferner ist in den Wahlbenachrichtigungskarten angeführt, ob die Wahlräume barrierefrei sind. Auf die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) wird besonders hingewiesen.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Für die Wahl werden folgende Hinweise gegeben:
Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben: Eine Direktstimme („Erststimme") für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber) und eine Listenstimme („Zweitstimme") für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Der Stimmzettel, der amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten wird, enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerber/in" und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber/innen der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin/der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll.
Die Zweitstimme wird in der Weise abgegeben, dass die Wählerin/der Wähler auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und am Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung durch Ton, Wort, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).
Wählerinnen und Wähler, die keinen Wahlschein besitzen, können ihr Wahlrecht nur in dem für sie zuständigen Wahlraum (s. Wahlbenachrichtigungskarte) ausüben.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein erhalten haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Samtgemeinde Schwarmstedt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle übersenden oder dort direkt abgeben, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Für Fragen zur Ausübung des Wahlrechtes steht Ihnen Ihre Samtgemeindeverwaltung gern für Rückfragen unter der Rufnummer 05071/809-163, Herr Beesch, zur Verfügung.
Schwarmstedt, den 07. Januar 2013
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
(Gehrs)
Wahlbezirk-Nr.: |
01 Bothmer Grundschule Bothmer Bothmer, Schulstrasse 29690 Schwarmstedt 02 Buchholz/Aller Dorfgemeinschaftshaus Buchholz/Aller Buchholzer Kirchweg 1 29690 Buchholz/Aller 03 Engehausen Schützenhaus Campingplatz Allertal Engehausen, Marschweg 1 29690 Essel 04 Essel Schützenhaus Essel Bothmerscher Weg 29690 Essel 05 Gilten Ehem. Schule Gilten Schulstrasse 29690 Gilten 06 Grindau Schützenhaus Grindau Grindau, Buchholzer Mühlenweg 29690 Schwarmstedt 07 Hope Dorfgemeinschaftshaus Hope, Celler Weg 11 29690 Lindwedel 08 Lindwedel Grundschule Lindwedel Schulstrasse 29690 Lindwedel 09 Marklendorf Feuerwehrgerätehaus Marklendorf, Am Schützenplatz 29690 Buchholz/Aller 10 Nienhagen Dorfgemeinschaftshaus Nienhagen, Rodewalder Strasse 29690 Gilten 11 Norddrebber Dorfgemeinschaftshaus Norddrebber, Hohe Eschweg 29690 Gilten 12 Suderbruch Schützenhaus Suderbruch Suderbruch, Zum Schiessstand 29690 Gilten 13 Schwarmstedt Uhle-Hof Schwarmstedt Unter den Eichen 29690 Schwarmstedt |