Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ von Buchholz (Aller) Ortsteil (OT) Marklendorf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Lage der Änderungsfläche ist folgender Übersicht zu entnehmen: Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ von Buchholz (Aller) OT Marklendorf mit Begründung einschließlich Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Artenschutzbeitrag liegt in der Zeit von Dienstag, den 18. April 2017 bis Donnerstag, den 18. Mai 2017 im Rathaus in Schwarmstedt, Zimmer 36, Am Markt 1, während folgender Zeiten:
Montag – Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag außerdem 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
öffentlich aus, nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 05071-809-136) auch zu anderen Zeiten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Buchholz (Aller) verfügbar: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch und Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter und eine Schutzgut übergreifende Gesamteinschätzung.
Während der öffentlichen Auslegung können interessierte Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Erweiterung Contidrom“ von Buchholz (Aller) OT Marklendorf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Buchholz (Aller) abgeben.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schwarmstedt, den 06.04.2017
Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
gez. Gehrs