Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Altes Dorf“ als Satzung und die Begründung beschlossen.