Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 07.07.2021 (Az. 61.21.020.207) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die am 02.03.2021 vom Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossene 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Auflagen genehmigt.
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