Grundstück in der Gemeinde Buchholz (Aller)
Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Kosten der Erschließung sind vom Käufer zu tragen.
Weiterhin sieht der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 18 „Wiepen Acker“ noch keine Bebaubarkeit des Grundstückes vor. Auf Grund dessen strebt die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplans an um eine Bebauung zu ermöglich. Die Kosten dieses Planverfahrens sind durch den Käufer zu tragen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine Bebauung ggf. nicht realisierbar ist.
Alle Interessenten können sich bis zum Ablauf der o.g. Frist, auf die nur für diesen Zeitraum geöffnete Interessentenliste setzen lassen. Es werden nur schriftliche Bewerbungen (postalisch oder per Mail) berücksichtigt.
Bewerbungen oder Rückfragen an:
Gemeinde Buchholz (Aller)
FB III -Bauleitplanung-
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
bauleitplanung@schwarmstedt.de
Tel.: 05071/809-149


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