Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Stimmscheinen

für den Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum am 18.04.2021

1. Das Abstimmungsverzeichnis zum Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum für die Abstimmungsbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom

29.03.2021 bis zum 01.04.2021

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch von 8.30 bis 17.00 Uhr und
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von Abstimmungsberechtigten eingesehen werden. Der Ort der Einsichtnahme ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Abstimmende zugänglich.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird um Terminvereinbarung (telefonisch unter 05071/809-99 oder online unter www.schwarmstedt.de) gebeten.

2. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach §§ 51 und 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eingetragen ist. Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Abstimmen kann nur, wer in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Stimmschein hat.
Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 01.04.2021, 18.00 Uhr, bei der Samtgemeinde Schwarmstedt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden; die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.

3. Abstimmungsberechtigte, die in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 28.03.2021 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis
einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Stimmrecht nicht ausüben zu können.

4. Eine abstimmungsberechtigte Person,

4.1 die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Stimmschein.

4.2 die nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Stimmschein, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung das Abstimmungsverzeichnis versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
c) ihr Abstimmungsrecht im Berichtigungsverfahren vom Abstimmungsleiter festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses zur Kenntnis der Samtgemeinde gelangt ist.

4.3 Der Stimmschein kann schriftlich oder mündlich bei der Samtgemeinde beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail Genüge getan. Stimmscheine können auch online unter www.schwarmstedt.de oder direkt über den QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung beantragt werden. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird bei mündlicher Antragstellung um Terminvereinbarung (telefonisch unter 05071/809-99 oder online unter www.schwarmstedt.de) gebeten.

4.4 Die beantragende Person muss Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Schriftliche Anträge sind eigenhändig zu unterschreiben.

4.5 Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, das sie oder er dazu berechtigt ist.

4.6 Stimmscheine können bis zum 16.04.2021 bis 13.00 Uhr beantragt werden. Abstimmungsberechtigte, die nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können Stimmscheine noch bis zum Abstimmungstag bis 15:0 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wen die abstimmungsberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

5. Wer einen Stimmschein hat, kann an der Abstimmung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk des Landkreises Heidekreis oder durch Briefabstimmung teilnehmen.

5.1 Die abstimmungsberechtigte Person erhält mit dem Stimmschein zugleich einen amtlichen Stimmzettel des Abstimmungsbereiches, einen amtlichen blauen Abstimmungsumschlag und einen amtlichen hellroten Abstimmungsbriefumschlag mit der Anschrift der Abstimmungsbehörde.
Einer anderen als der abstimmungsberechtigten Person persönlich dürfen der Stimmschein und die Briefabstimmungsunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wen der von abstimmungsberechtigten Person unterschriebene Stimmscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Stimmscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Stimmscheins und der Briefabstimmungsunterlagen vorgelegt wird. Bei der Briefabstimmung muss die/der Abstimmende den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Stimmschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbrief angegebene Stele absenden, das er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingeht.


Schwarmstedt, den 15.03.2021
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs

 

   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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21.09.2022

wahl-bek-2022-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus (Bürgerbüro) der Samtgemeinde Schwarmstedt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

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14.09.2022

wahl-bek-2022-09-landtagswahl Am Sonntag, den 09.10.2022, findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-swDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-liDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Lindwedel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-giDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Gilten wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-esDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Essel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-buDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Buchholz (Aller) wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-sgDer Samtgemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Samtgemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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08.09.2021

wahl-bek-2021-09-bundestagswahl Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlbek-kom Am Sonntag, den 12.09.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, finden folgende Kommunalwahlen statt: Gemeindewahl - Samtgemeindewahl - Kreiswahl - Landratswahl.

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03.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlverz Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden.

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28.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlvorschlaegeFür die Gemeindewahlen in Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt sowie die Samtgemeindewahl in Schwarmstedt am 12.09.2021 haben die jeweiligen Wahlausschüsse in ihren Sitzungen am 27.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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21.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlauschuss-samtgemeindeI. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse hat sich - gegenüber Ihrer letzten Bekanntmachung - wie folgt geändert:

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08.03.2021

wahl-bek-2021-03-kommunalwahlAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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11.02.2021

wahl-bek-2021-02-samtgemeinderatAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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28.05.2019

wahl-bek-2019-05-28-sgbm-wahlGemäß § 45 g Abs. 4 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 68 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit das vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 festgestellte Ergebnis zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 26. Mai 2019 bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-samtgemeindebuergermeisterwahlNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBL. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-briefwahlvorstandZur Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ist von der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-wahlvorschlaegeGemäß § 28 Abs. 6 in Verbindung mit 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 15. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-direktwahlBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie über die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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09.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlen2016 Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeindewahlen und der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 11. September.

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-gemeindeausschuesse Die zweite Sitzung der Gemeindewahlausschüsse/des Samtgemeindewahlausschusses findet am Montag, den 12. September 2016, im Sitzungsraum der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt statt

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlenNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-samtgemeinde Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-schwarmstedt Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-lindwedel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-gilten Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-essel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-buchholz Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-samtgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-schwarmstedt Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-lindwedel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lindwedel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-gilten Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Gilten

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-essel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Essel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-buchholz Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buchholz/Aller

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlausschuesse Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlbekanntmachung Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlleitung Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), gebe ich die Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Schwarmstedt und seines Stellvertreters sowie des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt bekannt:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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23.11.2023
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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
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