Bürgerbüro
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Gewerbezentralregisterauszug
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine natürliche oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird u.a. zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich für natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, und juristische Personen (z.B. GmbH, AG, e.V.) ausgestellt.
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 €.
Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/GZR_node.html.
Ab dem 18.02.2019 erhält der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ein neues Aussehen: www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2019/20190206.html?nn=3449818.