Melderegisterauskunft

Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon:  05071 / 809-99
Fax:   0511/93 69 700 27
Email:  buergerbuero@schwarmstedt.de 

Melderegisterauskunft

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen. Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.

Bitte stellen Sie eine schriftliche oder persönliche (keine fernmündliche) Anfrage an das Bürgerbüro.

notwendige Angaben in der Anfrage

Zusätzlich zu den Personendaten müssen folgende Angaben gem. § 44 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der Anfrage enthalten sein:

  • Die Erklärung, ob die angefragten Daten für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, und/oder
  • die Angabe eines konkreten Verwendungszwecks bei gewerblicher Nutzung der angefragten Daten (mit Aktenzeichen) und/oder
  • die Erklärung, ob die angefragten Daten für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden sollen, sowie ggf. den Nachweis über die Einwilligungserklärung der betroffenen Person.

Sollte eine dieser Angaben fehlen, ist die Auskunftserteilung aus formellen Gründen abzulehnen.

Nutzen Sie daher gerne eines unserer Muster zum Antrag auf eine Melderegisterauskunft: Antrag einfache EMA, Antrag erweiterte EMA

Gebühren

einfache Melderegisterauskunft automatisiert über das Internet für private Zwecke

5,00 Euro

einfache Melderegisterauskunft automatisiert über das Internet für gewerbliche Zwecke

8,00 Euro

 

 

 

einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke ohne besondere Ermittlungen

9,00 Euro

einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke ohne besondere Ermittlungen

12,00 Euro

 

 

 

einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke mit besonderen Ermittlungen

15,00 - 50,00 Euro

einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke mit besonderen Ermittlungen

18,00 - 50,00 Euro

 

 

 

erweiterte Melderegisterauskunft           

20,00 - 90,00 Euro

 

Bitte überweisen Sie bei einer schriftlichen Anfrage die Gebühr vorab auf eines unserer nachfolgenden Konten:

Konten der Samtgemeinde Schwarmstedt

Gläubigeridentifikationsnummer: DE53ZZZ00000246947

Kreissparkasse Schwarmstedt

Volksbank Lüneburger Heide

 

IBAN DE85 2515 2375 0008 0422 69

IBAN DE42 2406 0300 0331 3123 00

 

BIC NOLADE21WAL

BIC GENODEF1NBU

 

 

Online Melderegisterauskunft

Bei regelmäßigen Anfragen haben Sie außerdem die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu erhalten. Hierzu beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen und stellen einen förmlichen Registrierungsantrag.

 

Rechtsgrundlagen

www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html
www.gesetze-im-internet.de/bmg/__45.html

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Veranstaltungskalender  

   

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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