Gemeinde Buchholz (Aller), Bebauungsplan Nr. 18 „Wiepen Acker“
mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige
Bürgerbeteiligung.

 

Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 18 „Wiepen Acker“ mit örtlicher Bauvorschrift und
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch beschlossen.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Wiepen
Acker“ liegt am Ostrand der Ortslage von Buchholz (Aller) zwischen der
Dorfstraße und der Schwarmstedter Straße (B 214). Er umfasst das
Flurstück 106/23 in der Flur 2 der Gemarkung Buchholz (Aller).


Allgemeines Ziel des Bebauungsplans sind Einfamilienhäuser.
Allgemeiner Zweck des Bebauungsplans ist die Deckung des Wohnbedarfs.


Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
erfolgt von Dienstag, den 16. August 2005 bis einschließlich Freitag,
den 16. Sept. 2005 im Rathaus in Schwarmstedt, Am Markt 1, Zimmer
17. Während der Sprechzeiten können sich Interessierte über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen
Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. (Sprechzeiten: Montag bis Freitag
8.30-12.00 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr).


Schwarmstedt, den 26.07.2005

 

GEMEINDE BUCHHOLZ
Der Gemeindedirektor
gez. Frische

Bild

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

23.04.2024
wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte...mehr...
19.04.2024
aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita-buchh Die Gemeinde Buchholz (Aller) sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
09.04.2024
aktuelles-2024-04-hildeshBekanntmachung im Rahmen der Amtshilfe - Die vorzeitige Ausführung des...mehr...
08.04.2024
aktuelles-2024-03-minigolf Samstag, 06.04.2024, 12.00 Uhr mehr...
05.04.2024
aktuelles-2024-04-stellenausschreibung-kita Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
27.03.2024
aktuelles-2024-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2024 mit persönlichen...mehr...
   
23.04.2024
wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.