Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet des UV Meiße Hinweise für Gewässeranlieger und -hinterlieger

Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 24. Juni und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!

- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.

- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.

- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.

- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.

- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh-streifenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.

- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.

- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.

- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

   
16.06.2025

bekanntmachung-buchholz-2025-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates, der Gemeinde Buchholz (Aller), findet am Montag, den 23.06.2025, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, in der Mensa, statt.

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16.06.2025

aktuelles-202506zvDie nächste Sitzung der Zweckverbandsversammlung findet am Montag, den 30.06.2025, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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13.06.2025

strassensperrung-2025-06-a27 UPDATE - Die Autobahn - A27 Kirchlinteln/Walsrode - Ausbesserung von Schäden auf rechter Spur

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13.06.2025

aktuelles-2025-06-leader am 26. Juni 2025, 18:00 bis 20:00 Uhr im Brinkhaus Hodenhagen

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13.06.2025

pac-aktuell-2025-06-rundschau PaC - Theaterstück 'Die große Nein-Tonne'

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13.06.2025

bekanntmachung-gilten-2025-06-bauDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gilten findet am Donnerstag, den 03.07.2025, um 14.00 Uhr, Treffpunkt Feuerwehrgerätehaus Gilten, Schulstraße 2, 29690 Gilten, statt.

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09.06.2025

fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro Schwarmstedt.

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06.06.2025

aktuelles-2025-06-stellenausschreibung-gs-buchh Die Grundschule Buchholz (Aller) sucht suchen zwei engagierte Mitarbeiter/innen (m/w/d) für die Ausgabe des Mittagessens in der Ganztagsschule

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05.06.2025

bekanntmachung-sg-2025-06-rat-sDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Schwarmstedt findet am 16.06.2025, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal), statt.

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05.06.2025

bekanntmachung-gilten-2025-06-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Gilten findet am 17.06.2025, um 20:00 Uhr, in 29690 Gilten, Schulstraße 5, Dorfgemeinschaftshaus, statt.

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04.06.2025

bekanntmachung-sg-2025-06-oe-saDie nächste Sitzung des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am 18.06.2025, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal, statt.

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04.06.2025

bekanntmachung-sg-2025-06-rat-saDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 19.06.2025, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal, statt.

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30.05.2025

aktuelles-2025-06-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im Juni 2025 mit einem persönlichen Beratungsgespräch unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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27.05.2025

bekanntmachung-lindwedel-2025-06-ratDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses, als Wegebegehung, der Gemeinde Lindwedel findet am 02.07.2025, um 16:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, statt. Treffpunkt= Feuerwehrhaus Lindwedel.

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22.05.2025

aktuelles-2025-05-mNoch bis zum 16. Juni ist das Mammomobil in der Samtgemeinde Schwarmstedt. Es steht auf dem Parkplatz der KGS Schwarmstedt unweit der Mensa und Hallenbad. Mit der Untersuchung bestehen Chancen Brustkrebs früh zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln.

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22.05.2025

aktuelles-2025-05-reisedokSchwarmstedt. Anfang Juli starten die Sommerferien. Die Samtgemeinde Schwarmstedt bittet alle diejenigen, die dann verreisen möchten, sich jetzt um gültige Ausweise und Pässe zu kümmern. Dies gilt für alle Personengruppen, auch für Familien mit Kindern, denn seit 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

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09.05.2025

aktuelles-2025-05-bildAb dem 01. Mai 2025 werden für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digitale Lichtbilder anerkannt. Diese können selbstständig im Bürgerbüro an einem der Selbstbedienungsterminals aufgenommen werden. Alternativ können die Lichtbilder auch bei einem zertifizierten Dienstleister aufgenommen werden, der das Lichtbild auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt. Eine Liste solcher Dienstleister kann z.B. unter https://alfo-passbild.com/ aufgerufen werden.

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08.05.2025

aktuelles-2025-05-kam Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die turnusmäßige Zählung beginnt in dieser Woche und endet im Herbst. Im Einzugsgebiet des Geschäftsbereichs Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden an 42 Stellen dafür Kameras für die Videoaufzeichnungen installiert. Die Verkehrszählung an den Bundesfern- und Landesstraßen soll helfen, die Entwicklung des Verkehrs zu beurteilen.

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08.05.2025

aktuelles-2025-05-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im Mai 2025 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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07.05.2025

aktuelles-2025-05-unbez Der "Niedersachsenpreis für Bürgerengagement" unter dem Motto "unbezahlbar & freiwillig" geht in eine neue Runde: Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.

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25.04.2025

aktuelles-2025-04-boerse Sie benötigen Hilfe im Alltag oder möchten sich ehrenamtlich engagieren? Die Ehrenamtsbörse des Landkreises Heidekreis gibt hierfür Hilfestellung.

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25.04.2025

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14.04.2025

pac-aktuell-2025-04-rundschau2 Artikel aus der Schwarmstedter Rundschau

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10.04.2025

2025-03-bekanntmachung-laermaktionsplan-gem-47d-bundes-immissionsschutzgesetz-der-samtgemeinde-schwarmstedtErste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 07.07.2022

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