Flurbereinigungsverfahren Otternhagen, Region Hannover

Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen liegen die Ergebnisse des Wertermittlungsverfahrens vor (§§ 27-33 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)).

Öffentliche Bekanntmachung

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim
Az.: Fleckenstein - 611 Otternhagen 005.0-44396/2025
Hildesheim, den 22.10.2025
Tel.: (05121) 6970-155

Flurbereinigungsverfahren Otternhagen, Region Hannover
- Auslegung der Wertermittlungsergebnisse
- Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen liegen die Ergebnisse des Wertermittlungsverfahrens vor (§§ 27-33 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)).
Diese werden für die Beteiligten zur Einsichtnahme im Feuerwehrgerätehaus Otternhagen, Otternhagener Str. 66, 31535 Neustadt a. Rbge an folgenden Terminen ausgelegt:

am Mittwoch, den 19. November 2025 und am Donnerstag, den 20. November 2025
in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
sowie
am Freitag, den 21. November 2025 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr

An diesen Tagen sind Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser anwesend, um über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft zu erteilen.
Vorab ist es möglich die Unterlagen im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) Hildesheim in der Zeit vom 03.11. bis 13.11.2025 zu den üblichen Dienstzeiten einzusehen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch zwingend erforderlich:
Telefon: 05121/ 6970-165 oder per Mail: Aaron.Steins@arl-lw.niedersachsen.de
Weiterhin stehen die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungsrahmen ab dem 03.11.2025 unter folgendem Link zum Download bereit:
www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen/

Der Anhörungstermin nach § 32 FlurbG findet am Freitag, den 21. November 2025 um 14:00 Uhr im o.g. Feuerwehrgerätehaus statt.

Die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens haben an den vorgenannten Terminen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller am Verfahren beteiligten Flurstücke vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser angefordert bzw. auf der Internetseite heruntergeladen werden.

Hinweis:
Nach der Behebung berechtigter Einwendungen wird das Ergebnis der Wertermittlung durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt, der wiederum öffentlich bekanntgemacht wird.

Im Auftrage

gez. Fleckenstein

 

 

   
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