Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Otternhagen, Region Hannover
Öffentliche Bekanntmachung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim
Az.: 611 Otternhagen 005.0-14320/2025
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Otternhagen, Region Hannover
Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen (Verf.Nr.2594) werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).
Aufgrund von Einwendungen und festgestellten offensichtlichen Unrichtigkeiten nach der Auslegung der Wertermittlungsunterlagen wurde das Wertermittlungsergebnis bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken geändert:
| Gemarkung | Flur | Flurstücke | Veränderung |
| Frielingen | 2 | 42, 45 & 46 | Anpassung und Entfernung Baumabschlag |
| Frielingen | 2 | 55 & 57 | Anpassung der Baumreihe und Hinzufügen eines Schachtes |
| Otternhagen | 3 | 66/3 & 66/2 | Anpassung Abschlag Baumreihe |
| Otternhagen | 4 | 11/41 | Anpassung Heckenabschlag |
| Otternhagen | 5 | 1 | Anpassung Heckenabschlag |
| Otternhagen | 7 | 373/172 & 158/1 | Anpassung und Entfernung Baumabschlag |
| Otternhagen | 7 | 324/164 & 326/140 | Entfernung Weg und Anpassung Baumabschlag |
| Otternhagen | 7 | 169 & 170 | Entfernung Graben |
| Neustadt a. Rbge. | 29 | 26/2 | Anpassung Heckenabschlag und Wertkorrektur Graben |
Die Wertermittlungsergebnisse sind aus den Wertermittlungskarten ersichtlich. Der Wertermittlungsrahmen und die Karten können im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4 während der Dienststunden eingesehen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich (Telefonnummer 05121/6970-147 - Herr Burgdorf). Der vollständige Text dieser Feststellung mit Begründung, der Wertermittlungsrahmen sowie die Wertermittlungskarten stehen unter folgendem Link zum Download bereit:
www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen/
Begründung
Die Wertermittlung ist unter der Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vorgenommen worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen im Anhörungstermin am 21.11.2025 erläutert worden. Die o.a. Änderungen wurden vorgenommen und in die Wertermittlungskarten übernommen. Damit wurden begründete Einwendungen behoben. Die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Im Auftrage
gez. Fleckenstein

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