Urteil des Bundessozialgerichts: Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung auch dann beitragsfrei, wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nähere Infos finden Sie hier: www.freiwilligenserver.de