Abstimmung per Brief ist schon jetzt möglich - Rathaus bittet um rechtzeitige Anträge

Schon über 800 Einwohner in der Samtgemeinde Schwarmstedt haben ihre Abstimmungsunterlagen zum "Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum" beantragt. Dies zeigt, wie wichtig diese Abstimmung auch für die Menschen in der Samtgemeinde Schwarmstedt ist, denn jede Stimme zählt.

"Die ersten Unterlagen wurden diese Tage verschickt. Wer an der Abstimmung per Brief teilnehmen möchte, kann schon jetzt seine Unterlagen anfordern. Je früher, je besser", berichtet Fachbereichsleiterin Helena Wölfel aus dem Schwarmstedter Rathaus, die mit vielen weiteren Anträgen rechnet.

Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der Benachrichtigungskarte befindet sich ein Antrag, der ausgefüllt an das Rathaus abgeschickt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden kann. Auch im Bürgerbüro kann man schon jetzt seine Abstimmungsunterlagen erhalten. Eine Terminvereinbarung ist unter 05071-809-99 oder online möglich. Noch einfacher ist es die Abstimmungsunterlagen online anzufordern. Dies ist bequem unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3358020 möglich. Einfach das Formular online ausfüllen und die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Sollte man seine Abstimmungsbenachrichtigung zur Hand haben, kann man auch einfach den dort aufgedruckten QR-Code z.B.  mit dem Smartphone einlesen und bequem die Unterlagen beantragen.

Es gibt also viele Wege, um an der Abstimmung teilzunehmen und einfach an die Unterlagen zu kommen. Neben der Abstimmung per Brief wird am 18. April in der Zeit von 8 bis 18 Uhr auch eine Wahl vor Ort in den Wahllokalen möglich sein.

 


Zum Foto: Schon jetzt ist es möglich sich seine Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid zu beantragen und bequem per Brief abzustimmen. Das Bürgerbüro verschickt die Unterlagen zeitnah.

 

   
23.04.2024

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
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