Ankündigung von Kartierungsarbeiten und forstrechtlichen Kartierungen Gemeinde Gilten der Samtgemeinde Schwarmstedt

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell hat SuedLink für Abschnitt B1 (Scheeßel bis Region Hannover) das Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf Planfeststellung nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten sowie forstrechtliche Kartierungen statt.

Die biologischen bzw. forstrechtlichen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Artengruppe, die kartiert wird, und können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder mit Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Informationen zu den forstrechtlichen Kartierungen
Der Kartierungsbedarf und die kartierten forstlichen Parameter ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie aus von den oberen Forstbehörden herausgegebenen Handreichungen und Richtlinien zum forstrechtlichen Ausgleich. Die forstrechtlichen Kartierungen finden durch Sichtbegehungen statt. Es werden keine Materialien auf den Flächen ausgebracht. Der Kartierumfang orientiert sich dabei an den Flächengrößen und der Anzahl
der aufgenommenen forstlichen Parameter. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten bis zu einer Stunde.

Eventuelle Schäden
Durch die genannten Vorarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. An dieser Stelle wurden bereits Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Gemeinde Gilten der Samtgemeinde Schwarmstedt ortsüblich angekündigt. Über die in den Flurstückslisten und Planunterlagen bereits ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Neben den zusätzlichen Kartierungsarbeiten werden auch forstrechtliche Kartierungen durchgeführt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die von den Kartierungsarbeiten zusätzlich betroffenen Grundstücke bzw. zusätzlichen Untersuchungen sowie die von den forstrechtlichen Kartierungen betroffenen Grundstücke ergeben sich aus entsprechenden Flurstückslisten bzw. zugehörigen Planunterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten). Mitarbeitende der Tennet TSO GmbH oder von ihr beauftragte Firmen, informieren die von den Kartierungsmaßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kartierungsarbeiten und forstrechtliche Kartierungen in der Gemeinde Gilten der Samtgemeinde Schwarmstedt
Zeitraum Kartierungen: 12.10.2021 bis 31.12.2021
Zeitraum forstrechtliche Kartierungen: 12.10.2021 bis 12.04.2022

Auslageort der zusätzlichen Flurstückslisten und Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht:
www.schwarmstedt.de - Aktuelles
oder vor Ort: Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690
Schwarmstedt

Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen vor Ort nur nach telefonischer Anmeldung unter
Telefonnummer 05071 809-0 /-33 möglich ist.

Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.


Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter von Tennet TSO GmbH zur Verfügung:
Tennet TSO GmbH
+49 (0) 921 / 50740 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Gilten_Flurstücksliste_Forstrechtliche-Kartierungen.pdf

Gilten_Flurstücksliste_Kartierungsarbeiten.pdf

Gilten_Poster-Nachankündigung-Kartierungen_Forst.pdf


oüB UEK L2 NI Gilten 1v3.pdf

oüB UEK L2 NI Gilten 2v3.pdf

oüB UEK L2 NI Gilten 3v3.pdf

 

 

   
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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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