Hochwassserhilfe für Landwirte

Der Samtgemeinde Schwarmstedt liegen folgende Informationen zur Hochwasserhilfe für betroffene Landwirte vor.

Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (http://www.ml.niedersachsen.de)

Minister Meyer: „Niedersachsen wird vom Hochwasser
geschädigten Landwirten schnell und unbürokratisch helfen“
LWK nimmt ab 3. Juli Anträge an – Bis zu 50 Prozent der Schäden werden erstattet

Hannover. Um Hilfen für die vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe möglichst zügig auszahlen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium nun die Eckpunkte für das weitere Verfahren zur Auszahlung der Soforthilfe im Agrar-Ressort festgelegt. Rechtliche Grundlage des Hilfsprogramms ist eine Verwaltungsvereinbarung, die Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterschrieben hat und die dem Bund zur Unterzeichnung vorliegt.
Christian Meyer: „Niedersachsen möchte den betroffenen Landwirten so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir diese Woche mit dem Bund den rechtlichen Rahmen schaffen und das Antragsverfahren nächste Woche starten kann.“
Anträge von geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben nimmt die Landwirtschaftskammer (LWK) ab dem 3. Juli an, die Anträge können bis zum 12. Dezember 2013 eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung wird dem Betrieb als Teilausgleich für Schäden an Wirtschaftsgütern und für weitere hochwasserbedingte Kosten ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei 170.000 Euro, bei Verheirateten bei 200.000 Euro. Die Mindestschadensschwelle liegt bei 5.000 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro, bei Härtefällen bei höchstens 100.000 Euro.
Die LWK nimmt derzeit Schadensmeldungen auf. Auf der Grundlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie Bewertungen durch LWK-Mitarbeiter ermittelt die LWK den finanziellen Schaden und bewilligt die Zahlung. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt zunächst der Antragsteller. Im Falle einer Bewilligung werden jedoch 50 Prozent der Ausgaben erstattet.
Betriebe, deren Anträge bewilligt werden, können ab August mit der finanziellen Unterstützung aus der Soforthilfe rechnen.

Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (http://www.lwk-niedersachsen.de)

 

Hochwasser-Hilfsprogramm für die Landwirtschaft startet - Landwirte sollten sich schnellst möglichst bei LWK melden

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird das Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Landwirte in Niedersachsen abwickeln. Obwohl noch nicht alle Details des Verfahrens geklärt sind, wird mit der Schadensfeststellung begonnen. Dies ist erforderlich, da ansonsten insb. die Schäden an den Flächen bzw. dem entsprechenden Aufwuchs nicht mehr feststellbar sind. Die Landwirte werden aufgerufen, die Schäden mittels des anliegenden Vordruckes zu melden.

Sobald die Meldungen in der zuständigen Bezirks- und Außenstelle der Landwirtschaftskammer eingehen werden Termine zur Vor-Ort Besichtigung festgelegt. Die Mitarbeiter der LWK werden dann die Flächen in Augenschein nehmen und den Umfang des Schadens schätzen. Die weitere Ermittlung des Schadens soll dann anhand von Pauschalbeträgen erfolgen. Hierzu stehen aber noch einzelne Entscheidungen aus.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass Anfang Juli alle weiteren notwendigen Informationen zum Verfahren vorliegen, so dass dann auch ein offizielles Antragsformular bereitgestellt wird. Dort besteht die Möglichkeit neben den Schätzungen zu den flächenbezogenen Schäden auch Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Tieren, Vorräten sowie sonstige Schäden und Aufwendungen zur Schadensbeseitigung geltend zu machen.

Ein Formular für die Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden finden Sie unten. Zudem finden Sie dort eine Liste der zuständigen Dienststellen der LWK. Es ist ausreichend wenn die Meldung per Fax dort eingereicht wird.

 

Kontakt:

Armin Kugler
Milchquotenregelung, Beratungsförderung, Einzelbetriebliche Managementsysteme und sonstige Förderprogramme
Telefon: 0511 3665-1420
Telefax: 0511 3665-1557
E-Mail: armin.kugler@lwk-niedersachsen.de

Nicola Miklis
Direktzahlungen
Telefon: 0511 3665-1346
Telefax: 0511 3665-991346
E-Mail: nicola.miklis@lwk-niedersachsen.de

 

 

Stand: 26.06.2013

 


Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden - 69 KB

Kontaktdaten Hochwasser Ansprechpartner BST - 6 KB

 

 

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Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


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(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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