Wohngeldstelle

Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II - Bürgerdienste
Abteilung Soziale Sicherung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Email: wohngeld@schwarmstedt.de
Fax: 0511/93 69 717 62

Erreichbarkeit

Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Dies ist hier online möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns von montags bis freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Tel.: 05071/809-113 und 05071/809-160

 

Aktueller Hinweis:

Aufgrund der Wohngeldreform und der in diesem Zusammenhang stark gestiegenen Anzahl an Anträgen, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit leider mehrere Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Informationen

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder Klassen- und Kitafahrten. Wer dafür Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Personen, in deren Haushalt ein Kind unter 25 Jahren lebt, können zudem einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen bzw. beantragt haben, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dort finden Sie auch den aktuellen Wohngeldrechner.

 

Vordrucke

Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldanträge samt Anlagen im Original bei der Wohngeldstelle ein.

notwendige Vordrucke für den Mietzuschuss (für Mieter/innen)
•   Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

•   Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld

•   Anlage - Angaben des Vermieters zum Wohnraum [alternativ: Mietvertrag und Zahlungsnachweis]

Bitte fügen Sie außerdem folgende Nachweise bei:
•   alle aktuellen Einkommensnachweise
•   ggf. weitere Anlagen oder Nachweise im Einzelfall


notwendige Vordrucke für den Lastenzuschuss (für Eigentümer/innen)
•   Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss

•   Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld

•   Anlage - Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung

•   Anlage - Wohnflächenberechnung [alternativ: Aufstellung vom Architekten]

•   Anlage - Fremdmittelbescheinigung [alternativ: Darlehensverträge und Jahresübersichten]

Bitte fügen Sie außerdem folgende Nachweise bei:
•   Grundsteuerbescheid
•   Grundbuchauszug
•   ggf. Kaufvertrag (bei Neuerwerb)
•   alle aktuellen Einkommensnachweise
•   ggf. weitere Anlagen oder Nachweise im Einzelfall


optionale Vordrucke (je nach Einzelfall)
•   Hinweise zum Wohngeldantrag [Information]

•   Datenschutzhinweis [Information]

•   Anlage - Nachweise und Unterlagen [Übersicht der beizufügenden Unterlagen]

•   Beiblatt für weitere Haushaltsmitglieder [für Haushalte mit mehr als 4 Personen]

•   Anlage - Verdienstbescheinigung [für Einkommen aus Beschäftigungsverhältnis]

•   Anlage - Vermögensverhältnisse

•   Anlage - Entgeltliche Überlassung des Wohnraumes an Dritte [insbesondere bei Untervermietung]

•   Anlage - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

•   Anlage - gemeinsames Sorgerecht

•   Anlage - Fragebogen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen

•   Anlage - Fragebogen Studenten und Auszubildende

•   Anlage - allgemeine Angaben zu selbstständiger Tätigkeit

•   Anlage - Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit


Bitte beachten Sie, dass diese Listen nur eine Übersicht darstellen und nicht abschließend sind. Im Einzelfall können weitere Nachweise angefordert werden.

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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