Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung auch dann beitragsfrei, wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nähere Infos finden Sie hier: www.freiwilligenserver.de
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung auch dann beitragsfrei, wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nähere Infos finden Sie hier: www.freiwilligenserver.de
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