Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) erneut als Landschafts- und Naturschutzgebiet auszuweisen.

Bekanntmachung

Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Ge-biet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) erneut als Landschafts- und Naturschutzgebiet auszuweisen.

Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzge-setzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit gelten-den Fassung, in der Zeit vom 17.11.2025 bis zum 21.12.2025 im Rathaus der Samtgemein-de Schwarmstedt, Zimmer 35, während der Dienststunden von Montag bis Mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr (Einsicht nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 0 50 71 / 809 – 149 oder per Mail an bauleitplanung@schwarmstedt.de)

sowie beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Falling-bostel während der Dienststunden am Montag und Dienstag zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr, Mittwoch zwischen 07:30 Uhr und 13:00 Uhr, Donnerstag zwischen 07:30 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 07:30 Uhr und 12:00 Uhr, aus.

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreis Heidekreis, www.heidekreis.de, unter den Suchbegriffen „Landschaftsschutzgebiete“ oder „Naturschutz-gebiete“ zu finden und können dort ab dem 17.11.2025 bis zum 21.12.2025 eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Samtge-meinde Schwarmstedt oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen, hierfür steht zusätzlich die zentrale E-Mailadresse alt@heidekreis.de zur Verfügung.


gez. Gehrs
Der Samtgemeindebürgermeister
Schwarmstedt, 29.10.2025

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

17.04.2026
hallenbadschliessung-am-21-04-2026-ab-15-00-uhrAus personellen Gründen muss das Hallenbad am mehr...
14.04.2026
bekanntmachung-gilten-2026-04-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Gilten findet am 22.04.2026, um...mehr...
09.04.2026
bekanntmachung-buchholz-2026-04-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller), als...mehr...
02.04.2026
bekanntmachung-lindwedel-2026-04-rDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses, als Wegebegehung, der...mehr...
31.03.2026
aktuelles-2026-04-minigolfAm Mittwoch, 01. April 2026 startet die Minigolfanlage in die neue...mehr...
30.03.2026
aktuelles-2026-04-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im April 2026 mit persönlichen...mehr...
   
buchtipp-2026-04-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erwachsene: mehr...
   
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.