Gemeinde Schwarmstedt, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon"; Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB und auf Grund der §§ 6

und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat

der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 07.07.2004 die

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" als Satzung und

die Begründung beschlossen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" ist nach § 8

Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde

Schwarmstedt entwickelt. Sie bedarf daher nicht der

Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 des

BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 2 „Am Schloon" liegt im Südwesten der Ortslage von Schwarmstedt

am Ende der Waldstraße. Er umfasst das Grundstück Waldstraße 1

(Flurstücke 18/4, 18/7, 18/17, 18/30 und 18/32 der Flur 3, Gemarkung

Schwarmstedt).

 

Interessierte können die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am

Schloon" und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung im

Rathaus (Zimmer 17) in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Montag bis Freitag: 8.30 -

12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, einsehen und über deren

Inhalt Auskunft verlangen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.

1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt

geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser

Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt geltend

gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von

Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung

begründen soll, ist darzulegen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des

BauGB über die Entschädigung von durch die 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" eintretenden Vermögensnachteilen

sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender

Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 2 „Am Schloon" in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Schwarmstedt, den 03. Sept. 2004

 

GEMEINDE SCHWARMSTEDT

Der Gemeindedirektor

Im Auftrag

gez. Dunker

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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