Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Samtgemeinde Schwarmstedt insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Walsrode und Landgericht Verden als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Samtgemeinderat Schwarmstedt beschließt eine Vorschlagliste mit den geeigneten Kandidaten bzw. Kandidatinnen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Einfluss auf Verfahren und Urteil
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Bewerbung
Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) richten Sie bitte schriftlich bis zum 10.04.2023 an die

Samtgemeinde Schwarmstedt
Frau Wölfel
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

E-Mail: wahlen@schwarmstedt.de
Fax: 0511/93 69 717 62

Nutzen Sie hierfür gerne unseren Bewerbungsbogen.

Hinweis:
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe 06.4, Frau Kling, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel, b.kling@heidekreis.de, Tel.: 05162/98980.

Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Thema Schöffen und die Schöffenwahl finden Sie unter
•    https://schoeffenwahl2023.de/
•    https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/strafrecht_und_soziale_dienste/schoffinnen_und_schoffen/schoeffinnen-und-schoeffen-114462.html
•   https://www.schoeffenwahl.de/


 

   
14.08.2026

bauernmarkt-schwarmstedt-faellt-heute-14-8-26-ausSchwarmstedt. Der Bauernmarktverein teilt mit: Aufgrund der hohen Temperaturen fällt der Bauernmarkt für diesen Freitag leider aus. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis.

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13.08.2026

strassensperrung-2026-08-a27 Vollsperrung der L190 und der Bahnstrecke Walsrode - Hodenhagen vom 14. bis 18. August.

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12.08.2026

wahl-aktuelles-2026-08-12 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie bekommen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahlen am 13.09.2026 und eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2026 bis spätestens zum 23.08.2026 zugeschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie in der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 Einsicht in das Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Schwarmstedt nehmen und ggf. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

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10.08.2026

aktuelles-2026-08-10-vDie Vereine und Verbände der Samtgemeinde Schwarmstedt und deren Mitgliedsgemeinden werden gebeten, bis spätestens 28.08.2026 die Anträge für Vereinszuschüsse und Investitionen für das Jahr 2027 im Rathaus einzureichen.

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07.08.2026

aktuelles-2026-08-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen bieten im August 2026 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung Ihre Hilfe an.

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06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-zuBekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt und der Gemeinde Essel am 13. September 2026 - Korrektur zu den Bekanntmachungen vom 24.07.2026 und 27.07.2026 -

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06.08.2026

wahl-bek-2026-08-06-einBekanntmachung gemäß § 30 der Niedersächsische Kommunalwahlordnung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27. September 2026

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04.08.2026

aktuelles-stellenausschreibung-2026-08-azu Sie möchten zukünftig im öffentlichen Dienst arbeiten? Dann ist die 3-jährige duale Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bei der Samtgemeinde Schwarmstedt genau das Richtige. Sie umfasst ein vielseitiges Aufgabenspektrum und bietet diverse Weiterbildungs- und Einsatzmöglichkeiten.

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03.08.2026

aktuelles-2026-08-03-beu Der Kurvenbereich vor der KGS Schwarmstedt instandgesetzt. Die Gemeinde nutzt die Sommerferien, um die dringend notwendigen Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, berichtet Gemeindedirektor Björn Gehrs. Die Arbeiten erfolgen von heute, Montag, 03.08. bis Donnerstag, 06.08.2026. Eine Beschilderung wurde bereits vorgenommen und der Bereich ist für den Verkehr daher derzeit gesperrt.

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30.07.2026

aktuelles-2026-07-30-gewFür den Donnerstagnachmittag und -abend warnt der Deutsche Wetterdienst für Teile der Landesmitte sowie des östlichen Niedersachsens bereits vor schweren Sturmböen. Zudem besteht für diese Regionen eine Unwetter-Vorabinformation vor möglichen schweren Gewittern. Da sich Intensität und betroffene Regionen kurzfristig ändern können, halten Sie sich bitte über die Wetterwarnkarte sowie die offiziellen Kanäle des Bevölkerungsschutzes auf dem Laufenden.

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27.07.2026

wahl-bek-2026-07-27-es Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Essel in seinen öffentlichen Sitzungen am 22.07.2026 und 27.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Essel am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wl Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Lindwedel in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Lindwedel am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenenWahlvorschläge für dieWahl des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-ws Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wsg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für dieWahl des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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24.07.2026

wahl-bek-2026-07-24-wg Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs.1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Gemeinde Gilten in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Gilten am 13. September 2026 bekannt

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23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-wahlvb Gemäß des § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und des § 38 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in den zurzeit gültigen Fassungen gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Schwarmstedt am 13. September 2026 bekannt

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23.07.2026

wahl-bek-2026-07-23-es Aufgrund eines Antrages der Christlich Demokratischen Union in Niedersachsen (CDU) tritt der Wahlausschuss am Montag, den 27.07.2026, um 11.00 Uhr, zu seiner zweiten Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt zusammen.

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15.07.2026

aktuelles-2026-07-leader Die LEADER-Region Aller-Leine-Tal präsentiert sich ab sofort mit einer neuen, modernen Website. Unter www.allerleinetal.de finden Interessierte umfassende Informationen zu Projekten, Fördermöglichkeiten und Aktivitäten in der Region.

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10.07.2026

aktuelles-2026-07-ggEin offenes Angebot für Menschen, die ihren Umgang mit Alkohol verändern möchten

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30.06.2026

aktuelles-2026-06-ferienp Das Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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am 13.09.2026

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

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(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
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Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


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(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
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Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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