Gemeinden Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt beschließen Hebesatzerhöhung
Die Gemeinden Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt haben in ihren Ratssitzungen im Juni rückwirkend ab 01.01.2023 die Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer beschlossen.
In Essel (Ratssitzung am 21.06.2023) sind die Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer auf 490 v. H. erhöht worden.
In Gilten (Ratssitzung am 26.06.2023) ist der Gewerbesteuerhebesatz auf 425 v. H. und der Grundsteuerhebesatz auf 475 v. H. erhöht worden.
In Lindwedel (Ratssitzung vom 19.06.2023) ist der Grundsteuerhebesatz auf 520 v. H. erhöht worden.
In Schwarmstedt (Ratssitzung vom 28.06.2023) ist der Gewerbesteuerhebesatz auf 450 v. H. und der Grundsteuerhebesatz auf 520 v. H. erhöht worden.
Dies hat zu einer Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer in Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt geführt.