Ausweitung des Großraumtarifs auf Einzelfahrscheine nimmt Fahrt auf

Die Ausweitung des Großraumtarifs auf Einzelfahrscheine nimmt Fahrt auf. 12 Jahre nach der Einführung von Zeitkarten des Schwarmstedt-Tarifs und 5 Jahre nach der Einführung des Regionaltarifs für Bahnkunden in Hodenhagen und Walsrode stehen die Chancen gut, dass auch Gelegenheits-Bahnfahrer tariflich an die Hannover Region angebunden werden.

Voraussetzung ist, dass es bis zum Sommer zu einer gemeinsamen Vereinbarung kommt und die Aufteilung der Tarifierungsverluste geregelt wird. Dann könnten die lang ersehnten günstigen Einzelfahrscheine sogar noch dieses Jahr zum Fahrplanwechsel im Dezember eingeführt werden. Bereits am kommenden Montag wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr im Landkreis Heidekreis mit dem Thema beschäftigen und auch Schwarmstedts Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs macht Tempo. Er kündigte an, die Ausweitung zum Thema auf der am gleichen Tag stattfindenden Sitzung des Samtgemeinderates Schwarmstedt zu machen und über Einzelheiten zu informieren. Als erste mögliche Preisbeispiele für künftige Einzelfahrscheine werden 6,40 Euro ab Schwarmstedt und Lindwedel, 7,20 Euro ab Hodenhagen und 8 Euro ab Walsrode, Bad Fallingbostel und Dorfmark genannt. Eine deutliche Ersparnis für die Bürger. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht dadurch, dass bei Fahrten in die Hannover Region auch Straßenbahnen und Busse inbegriffen sind und hierfür kein zusätzliches Ticket mehr gelöst werden muss. Björn Gehrs rechnet bei Einführung auch mit Impulsen für den Tourismus durch Gäste aus Hannover, die das günstige Ticket für Ausflüge in das Umland nutzen.

Bürgermeister
Zum Foto: Beratung am Rande der Bürgermeister- und Bürgermeisterinnenkonferenz gemeinsam mit Landrat Manfred Ostermann zur Erweiterung des GVH-Tarifs in den Heidekreis.

 

 

   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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25.03.2024

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18.03.2024

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06.03.2024

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06.03.2024

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29.02.2024

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

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23.11.2023

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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