SuedLink - Ankündigung von Kartierungsarbeiten Samtgemeinde Schwarmstedt - Gemeinde Buchholz (Aller)

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden innerhalb und außerhalb des von der Bundesnetzagentur bereits festgelegten 1.000 Meter breiten Korridors Kartierungsarbeiten auf möglichen Logistikflächen, Zwischenlagern und Zuwegungen in der Bauphase von SuedLink statt.

Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Belange von Natur und Umwelt bei der Planung der möglichen Logistikflächen, Zwischenlager und Zuwegungen in der Bauphase bestmöglich zu berücksichtigen. So wird die Vereinbarkeit der Baulogistikplanung für SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz sichergestellt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf.

Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Umfang der Kartierungen
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Horchboxen, Niströhren/-kästen, Lebendfallen/Verstecken, Lockstöcken, Spurentunneln oder Hand- und Kescherfängen sowie eine Elektrobefischung erfolgen.

Informationen zu den Kartierungen
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Der zeitliche Ablauf der Untersuchungen hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von örtlichen Gegebenheiten und von den wetterbedingten Bodenverhältnissen. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und den Planunterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten). Mitarbeitende der TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigten gegebenenfalls zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden. Den Zeitraum der Untersuchungen sowie den Auslageort der Flurstücksliste und Planunterlagen können Sie untenstehendem Infokasten entnehmen.

Kartierungsarbeiten in Buchholz (Aller)
Zeitraum: 10.02.2022-31.12.2022

Auslageort der Flurstückliste und Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur
nach telefonischer Anmeldung unter 05071 809- 133 zu den Öffnungszeiten
möglich ist:
Montag bis Freitag 08:30 – 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

Wir erheben im Rahmen des Planungsprozesses unter anderem den Verlauf und Lage von Installationen
(z.B. zu Drainagen, ortsfesten Bewässerungsanlagen, Brunnen, Stromkabeln) im Planungsgebiet. Eigentümer
und Pächter können uns diese Informationen gerne online unter
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedlink/dialog/ übermitteln.
Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt für Rückfragen
TenneT TSO GmbH
+49 (0) 921 / 50740 5000
suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu

Bei Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Poster.pdf

Flurstückliste.pdf

„TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.“

 

   
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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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