Samtgemeindebürgermeister steht klar zu Beschlüssen der Feuerwehr und zum Standort Essel

Schwarmstedt. Durch eine Pressemitteilung der SPD, UWG und Grünen wurde am Wochenende über das Bauvorhaben in Essel berichtet. Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs stellt klar, dass er und die Verwaltung immer und konsequent für den Neubau des Feuerwehrhauses Essel sowie die Umsetzung des Beschlusses der Samtgemeinde-Feuerwehr zur Stationierung des Katastrophenschutz-Fahrzeuges in Essel eingetreten sind.

Zuletzt hatte er vor zwei Wochen den Antrag gestellt, dass der Bauantrag nun gestellt wird, damit keine weiteren Verzögerungen eintreten. Dies wurde von Ratsmitgliedern im Samtgemeindeausschuss mit Mehrheit abgelehnt. Zur Abstimmung kam der Antragstext, der zuvor vom zuständigen Fachausschuss in öffentlicher Sitzung im November 2021 mit großer Mehrheit empfohlen wurde. Nach derzeitiger Beschlusslage der Ratsgremien ist offen und von externen Gutachten abhängig, wann der Bauantrag gestellt wird. Ein Bau würde danach zu einem späteren Zeitpunkt zu den dann gültigen Baupreisen erfolgen.

Die Diskussion ist nun durch den Presseartikel in Teilaspekten in die Öffentlichkeit gekommen. Die Herausforderungen sind aber vielschichtig. Bei einem längeren Stromausfall ist die Samtgemeinde Schwarmstedt handlungsunfähig. Es fehlt auch im Normalbetrieb an EDV-Räumen und Möglichkeiten der Datensicherung. Einsatzstäbe müssen in die Lage versetzt werden, auch arbeiten zu können. Zuletzt hat die Verwaltung gemeinsam mit Architekten, Feuerwehr und EDV rund vier Stunden den Ratsmitgliedern Rede und Antwort gestanden.  "Damit eine Diskussion sachgerecht und in Tiefe geführt werden kann, halte ich eine Einwohnerversammlung für sinnvoll. So ist ein gleicher Kenntnisstand möglich", berichtet Björn Gehrs. Diese öffentliche Einwohnerversammlung soll so schnell wie möglich, unter Umständen bereits am Dienstag, den 8. März stattfinden. Gemeinsames Ziel muss es sein, eine handlungsfähige Samtgemeinde zu erhalten und dabei geht es um weit mehr, als nur um ein Feuerwehrhaus in Essel, den Standort für ein Fahrzeug und Räume für EDV sowie den Notbetrieb des Meldeamtes.

 

 

   
23.04.2024

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06.03.2024

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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