Nur noch wenige Tage bis zum Stichtag - Startschuss zum Zensus 2022

Unter dem Motto „Wissen, was morgen zählt“ findet ab dem 15.05.2022 auch im Landkreis Heidekreis erneut ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt. Ziel der deutschlandweiten Erhebung ist eine Aktualisierung der amtlichen Datenlage.

Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit auch auf den Landkreis Heidekreis weitreichende Auswirkungen.

Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar. Je verlässlicher und konkreter die Daten sind, desto besser kann im Bund, in den Ländern und in den Kommunen geplant und investiert werden.

Für den Zensus wird nur ein Teil der Bevölkerung durch eine Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und persönlich befragt (Haushaltsbefragung). Die Mehrheit der Bevölkerung muss somit keine Auskunft leisten. Im Landkreis Heidekreis betrifft dies rund 16.400 Personen. Ein Haushaltsmitglied kann dabei für alle anderen Personen des Haushalts Auskunft geben. Die betroffenen Haushalte erhalten per Post eine entsprechende Benachrichtigung mit weiteren Informationen. In Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheimen) und Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Alten- und Pflegeheime) findet eine Vollerhebung statt, da die Bewohnerinnen und Bewohner hier häufig wechseln. In Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunft.

Zusätzlich wird durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen eine Gebäudeund Wohnungszählung durchgeführt, bei der alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen nach verschiedenen Strukturmerkmalen befragt werden. Die Erhebung erfolgt vorzugsweise online. Die Haushaltsbefragungen und die Vollerhebung in den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden von der örtlichen Erhebungsstelle des Landkreises Heidekreis organisiert und mit Unterstützung von rund 160 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten persönlich vor Ort durchgeführt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Erhebungsbeauftragten nicht notwendig.

Gefragt wird im Kurzinterview nach Vor- und Nachname, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsituation. Diese Fragen werden allen Haushalten an den in der Stichprobe ausgewählten Adressen gestellt. Die Beantwortung dauert fünf bis zehn Minuten. Es besteht Auskunftspflicht. Rund Dreiviertel der Haushalte ist zusätzlich für den erweiterten Fragebogen ausgewählt. Hierbei werden beispielsweise Fragen zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit gestellt. Die Beantwortung dauert ebenfalls fünf bis zehn Minuten. Auch für diese Fragen ist die Beantwortung verpflichtend. Die Auskunft kann online selbst erteilt werden. Hierfür erhalten die Befragten vom Erhebungsbeauftragten persönlich die Zugangsdaten überreicht. Wer auf Papier nicht verzichten kann, für den ist auch die Befragung über einen Papierfragebogen möglich.

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche des Landkreises oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist. Es werden von den offiziellen Erhebungsbeauftragten keine Daten wie Handynummern, E-Mail-Adressen oder Bankverbindungen erfragt.

Die Erhebungsbeauftragten wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als vom Landkreis Heidekreis bestellte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Die Erhebungsstelle Zensus 2022 des Landkreises Heidekreis ist für Rückfragen per E-Mail unter zensus2022@heidekreis.de oder telefonisch unter 05162 / 970 - 9370 (Herr Oppermann, Erhebungsstellenleiter) bzw. 05162 / 970 – 9371 (Herr Stahnsdorff, stellv. Erhebungsstellenleiter) erreichbar. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de.

Sie möchte noch spontan Erhebungsbeauftragte/-r werden? Dann machen Sie mit!

Für die Befragungen in der Stadt Munster werden noch weitere Interviewerinnen und Interviewer gesucht. Es handelt sich um eine wohnortnahe ehrenamtliche Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung und einer steuerfreien Aufwandsentschädigung von bis zu 750,00 Euro. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/-r ist neben der Volljährigkeit insbesondere die Teilnahme an einer etwa dreistündigen Online-Schulung. Sie sind interessiert? Dann rufen Sie uns gerne an.


 

   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Am Markt 1
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28.04.2024
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Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
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