Jetzt Vorsorge für einen Stromausfall treffen

Für den Fall eines längerfristigen Stromausfalls ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder Bürger selbst vorgesorgt hat. Diese Vorsorge muss vor dem Stromausfall erfolgen. Die Samtgemeinde ruft ihre Bürgerinnen und Bürger daher jetzt zum Handeln auf!

Ein Anhaltspunkt bietet die Empfehlungen des Zukunfsforums
Öffentliche Sicherheit zur eigenen Vorsorge:

1. Trinkwasservorrat für eine Woche: 10 Liter Wasser pro Person (in Glasflaschen) sowie H-Milch, Getränke und Säfte

2. Lebensmittelvorrat ohne Kühlung: z.B. Pumpernickel-Brot, Knäckebrot, zarte Haferflocken, Fischkonserven, gekochtes Rindfleisch in Dosen, Gemüse und Obst im Glas, Schokolade, Öl, Tierfutter/Streu. Garen mit wenig Energie: Parboiled Reis, Instand-Kartoffelpüree und Sonnenweizen

3. Verordnete Arzneimittel für mindestens 10 Tage

4. Vorräte: Batterien für Taschenlampe, Kerzen/Teelichte, Streichhölzer, WC-Papier, Hygieneartikel, Pflaster, 10-Liter-Eimer, Mülltüten (30-Liter-Rollen zum Entsorgen, 60 Liter)

5. Bargeld (auch Münzen)

6. Zu empfehlen: Campingkocher mit Brennstoff für mindestens 12 Brennstunden, warmer Schlafsack Größere Investition: Solarpanel mit Akku

7. Kurbelradio zum Empfang von Informationen (Empfang nur über Antenne!). Telefon und Handynetz fallen nach ca. 4 Stunden aus. Ohne Internet auch keine sozialen Netzwerke!

8. Im Zweifelsfall: zu Hause bleiben, also nicht in das Verkehrs-Chaos stürzen und unnötig Benzin und Zeit verschwenden!

9. Kühlschränke und Kühltruhen zulassen. Ab dem dritten Tag alle Lebensmittel ausräumen, verbrauchen oder entsorgen. Kühlschranktür dann offenstehen lassen (sonst muss auch das Kühlgerät entsorgt werden)!

10. Jeder kümmert sich um sich und seine Familie. Nachbarn helfen Nachbarn! „Der Staat“ kann sich nicht um jede individuelle Sorge der Einwohnerschaft kümmern. Betreuungsbedürftige Menschen sollten sich sofort freiwillig unter www.notfallregister.eu registrieren. (Auch der Heidekreis hat einen entsprechenden Aufruf gestartet und bittet um eine eigene Registrierung unter www.heidekreis.de)

11. Bei Bedarf den nächsten „Katastrophen-Leuchtturm“ (Info- und Versorgungspunkt) aufsuchen. Dort gibt es Hilfe im Notfall (ohne Strom kein Notruf „112“/„110“), Getränke, Informationen, ggf. Strom zum Laden von Akkus. (Die Standorte werden im Heidekreis demnächst festgelegt.)

12. Für Evakuierungen bereithalten: Dokumente, kleine Wertgegenstände, warme Kleidung, feste Schuhe, Taschenlampe

Quelle: www.zukunftsforum-oeffentliche-sicherheit.de mit Ergänzungen

 

   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
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Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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