Bis Ende Januar Grundsteuererklärung abgeben

Bis zum 31.01.2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Beim Erklärungseingang nimmt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein, gleichwohl haben noch viele Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer ihre Steuererklärung im Januar abzugeben: Bis zum 28.12.2022 sind in Niedersachsen rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 55 Prozent. Die Samtgemeinde Schwarmstedt bittet ihre Bürgerinnen und Bürger nun aktiv zu werden, da der Grundsteuerbescheid auch eine Grundlage für kommunale Steuern bildet.

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen innerhalb der Frist abzugeben: „Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen."

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.

„Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens ist nicht Ziel der Landesregierung", erklärt Heere weiter. Gleichwohl wird und muss es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen. Das kann sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer setzen letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Die Erklärung lässt sich mit wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jedem Grundbesitzer an die Hand geben.

Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht.

Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform. Für die Samtgemeinde Schwarmstedt ist das Finanzamt Soltau zuständig. Die Nummer der Grundsteuer-Hotline lautet 05191-807666.

 

 

   
23.04.2024

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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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