Der Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. (WVGN) ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwas-ser auf. Nach einem niederschlagreichen Frühjahr hat sich die Wetterlage in Norddeutschland zum Mai und Juni zu einer trockenen und windigen Sommerwetterlage gewandelt. Der tägliche Verbrauch hat sich um ca. 30 % gegenüber der Normalabgabe sehr stark erhöht.

PRESSEMITTEILUNG

WVGN ruft zu sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf

Der Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge. (WVGN) ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Nach einem niederschlagreichen Frühjahr hat sich die Wetterlage in Norddeutschland zum Mai und Juni zu einer trockenen und windigen Sommerwetterlage gewandelt. Der tägliche Verbrauch hat sich um ca. 30 % gegenüber der Normalabgabe sehr stark erhöht. Dieser hat zu einer starken Belastung für die Brunnen und sonstigen Anlagen des Verbandes geführt. Das vollständige Füllen der Trinkwasserbehälter gelingt durch zusätzlichen Fremdbezug und durch eine sensible Steuerung der Anlagen. Für die nächsten Tage werden höhere Temperaturen erwartet. Der WVGN hofft zur Wochenmitte und in der Folgewoche auf Niederschläge, aktuell muss er jedoch von der Fortsetzung der sehr hohen Tagesspitzen beim Wasserbedarf in den nächsten Tagen ausgehen.

Durch die trockene und oft wolkenfreie Wetterlage wird ein großer Teil des Trinkwassers zur Gartenbewässerung eingesetzt. Der Einsatz automatischer Rasensprenger und Bewässerungsanlagen ist eine wesentliche Ursache für die Erreichung von technischen Kapazitätsgrenzen der Wasseranlagen in den Sommermonaten. Auch die Befüllung von Gartenpools führt im Sommer zu zusätzlichen Belastungen des Versorgungssystems und sollte mit Augenmaß erfolgen.

Der WVGN appelliert an seine Kunden, umsichtig und sorgfältig mit dem Trinkwasser umzugehen. Gleichzeitig ergreift der WVGN alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Dazu zählen neben kurzfristigen Maßnahme auch eine Anzahl von mittel- und langfristigen Maßnahmen wie der Neubau und die turnusmäßige Regenerierung von Trinkwasserbrunnen.

Garbsen, 06.06.2023


Sebastian Kratz
Kfm. Leiter / Stellv. Geschäftsführer

 

 

   
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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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