Die Abfallwirtschaft Heidekreis teilt mit, dass die Abfuhr von Weihnachtsbäumen am 10. Januar beginnt und bis zum 04. Februar dauern wird.

Pro Grundstück dürfen ein Kubikmeter Tannengrün einschließlich Strauchschnitt entsorgt werden. Die Tannenbäume müssen abgeschmückt ab 6 Uhr morgens sichtbar bereitliegen. Die Sträucher und Äste dürfen nur mit verrottbaren Sisal- oder Hanfbändern so gebündelt werden, dass sie ohne Probleme von einer Person verladen werden können. Daher bittet Kundenberater Thomas Heinecke, möglichst mehrere kleine statt ein großes Bündel zu schnüren. „In einigen Fällen liegen die Tannenbäume hinter dem Zaun beziehungsweise auf dem Grundstück statt davor und sind damit schwer zu finden. Gerade in  frühen Morgenstunden, wenn es noch dunkel ist, kann das Tannengrün leicht übersehen werden, wenn es sich vor oder hinter Sträuchern und Bäumen befindet.“ Für Heinecke muss eine „eindeutige Entsorgungsabsicht erkennbar sein“, sonst können seine Kollegen die Abfuhr nicht gewährleisten. Auch sei die körperliche Belastung nicht zu unterschätzen, wenn Tannenbäume viele Male über Hindernisse gehoben werden müssten. Nur wenn Tannenbäume und Strauchschnitt an der Straße liegen, werden sie auch mitgenommen.

Aus Sicherheitsgründen können Äste und Tannenbäume nur bis zu einer Länge von zwei Metern mitgenommen werden. Die genauen Abfuhrzeiten sind dem aktuellen Wertstoff-Wegweiser 2022 zu entnehmen, stehen im Online-Kalender und sind auch in der Abfall-App enthalten. 

 

 

   
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