Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel 

Pressemitteilung des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes

Städte- und Gemeindebund:
Örtliche Verbote beachten und nur zugelassenes Feuerwerk verwenden!

Zum Jahreswechsel 2019/2020 darf von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2019, wieder Kleinfeuerwerk verkauft werden.

„Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro werden in die Luft gejagt. Wer dennoch knallen möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:

Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen“, ergänzte Bullerdiek. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen“, so Bullerdiek.

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

    1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

    2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

    3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

    4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

    5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

    6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

    7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

    8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

    9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

    10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

 


 

 

 

   
17.04.2026

hallenbadschliessung-am-21-04-2026-ab-15-00-uhrAus personellen Gründen muss das Hallenbad am

mehr...

12.10.2023

aktuelles-2023-10-warmb-2 Ab sofort gibt es wieder Warmbadetage im Hallenbad Schwarmstedt, berichtet Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs über einen am Montagabend mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss.

mehr...

19.05.2023

aktuelles-2023-05-gaesteEinen guten Zuspruch erfährt das Schwarmstedter Hallenbad. Dies macht sich auch bei den Besucherzahlen bemerkbar und so konnte kürzlich mit Wiebke und Thomas Behrens aus Buchholz der drei Millionnste Badegast begrüßt werden. Das Ehepaar nutzt gerne das Schwarmstedtedter Hallenbad - im Schnitt drei Mal die Woche zum Schwimmen. Besonders gefällt ihnen das Bad nach der Sanierung, denn es ist moderner, heller und ansprechender geworden. Sie sind damit nicht alleine, denn insbesondere Zehner- und Jahreskarten sind seitdem stärker nachgefragt, aber auch Gäste mit Einzelkarten entdecken das Bad zunehmend für sich.

mehr...

13.07.2022

aktuelles-2022-07-warmbAlle Bürger, Unternehmen und Kommunen sind aufgrund der aktuellen Lieferkürzungen aufgerufen Gas und Energie einzusparen. Vor diesem Hintergrund haben Ratsgremien der Samtgemeinde Schwarmstedt am Dienstag im zuständigen Fachausschuss über eine Bürgeranregung zu Warmbadetagen beraten.

mehr...

23.03.2022

aktuelles-2022-03-hallenbadFür Speisen und Getränke sorgen die DLRG und der MTV Schwarmstedt zu zivilen Preisen.

mehr...

22.02.2022

aktuelles-2022-02-hallenbadDie Arbeiten am Hallenbad Schwarmstedt sind weitgehend abgeschlossen. Sobald die Abnahmen erfolgt sind soll im Laufe des Monats März 2022 mit dem Badebetrieb begonnen werden, wobei Schwimmanfänger Vorrang erhalten.

mehr...

04.05.2020

hallenbad-meldungen-2020-05-umbauNun wird es endlich wahr, das Hallenbad in Schwarmstedt kann umgebaut und saniert werden. In der letzten  Woche erhielt die Samtgemeinde Schwarmstedt den endgültigen Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn.

mehr...

13.11.2018

aktuelles-2018-11-13-badeordnungDer Schutz der Nichtschwimmer steht im Vordergrund der jüngst vom Rat beschlossenen Satzungsänderung, erläutert Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs die Neuregelung der Badeordnung.

mehr...

28.10.2014

hallenbad-40-jaehriges-jubilaeum Gemeinde lädt Bürger ein. Das Hallenbad Schwarmstedt feiert 40 jähriges Jubiläum. Kurz nach der Gründung der Samtgemeinde wurde es 1974 in Betrieb genommen und erfreut sich regen Zuspruchs.

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

20.04.2026
aktuelles-2026-05-hallenbad-ecErfolgsmodell Kartenzahlung: Schwarmstedter Hallenbad setzt auf bargeldlosen...mehr...
20.04.2026
bekanntmachung-gilten-2026-05-ratDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gilten - als...mehr...
17.04.2026
hallenbadschliessung-am-21-04-2026-ab-15-00-uhrAus personellen Gründen muss das Hallenbad am mehr...
14.04.2026
bekanntmachung-gilten-2026-04-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Gilten findet am 22.04.2026, um...mehr...
09.04.2026
bekanntmachung-buchholz-2026-04-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller), als...mehr...
31.03.2026
aktuelles-2026-04-minigolfAm Mittwoch, 01. April 2026 startet die Minigolfanlage in die neue...mehr...
   
buchtipp-2026-04-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erwachsene: mehr...
   
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben