Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

In diesem Jahr dürfen vom 28. - 31.12.2018 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Ge-brauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, so Bullerdiek heute in Hannover. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

 

 

   
16.01.2018

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20.11.2017

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02.11.2017

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15.08.2017

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31.07.2017

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28.06.2017

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22.06.2017

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16.05.2017

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