Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 1. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!

- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtungen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anlagengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.

- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen. Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.

- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu halten.

- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durchfahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse entstehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.

- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt werden. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Schadensersatz geleistet werden.

- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh-strei-fenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befahrung des Blühstreifens.

- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müssen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.

- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.

- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

 

   
16.01.2018

projekt-850-jahre-2018-01-videoEin bewegtes Jahr 2017 ist zu Ende: „850-Jahre Schwarmstedt“ wurde mit vielen Veranstaltungen von April bis November von Schwarmstedtern und seinen Gästen gefeiert.

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20.11.2017

projekt-850-jahre-2017-11-bilderMit dem großen Feuerwerk und dem Knabenchor aus Hannover fand das Jubiläumsjahr „850-Jahre-Schwarmstedt“ am 18. und 19.11.2017 seinen Abschluss.

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02.11.2017

projekt-850-jahre-2017-10-feuerwerkDas ausgefallene Feuerwerk vom Festwochenende wird am Samstag, den 18. November 2017 auf der Oldtimerwiese/-halle am Varrenbruch/B 214 um 19 Uhr nachgeholt. Nach dem Zapfenstreich vom 21.10. 2017 beendet das Feuerwerk dann die Feierlichkeiten zur 850-Jahr-Feier. Den Schlusspunkt setzt dann allerdings noch am 19.11. 2017 um 18 Uhr der Knabenchor aus Hannover in der St. Laurentius Kirche zu Schwarmstedt.

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15.08.2017

projekt-850-jahre-2017-08Start: 13.30 Uhr Parkplatz Am Mönkeberg   Strecke: Celler Straße – Kirchstraße – Kötnerweg – Marktstraße – An der Kaisereiche – Moorstraße –  Unter den Eichen – Hauptstraße – Am Markt – Festplatz Am Beu

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31.07.2017

projekt-850-jahre-2017-07-helferAm Wochenende 18. bis 20. August 2017 wird in Schwarmstedt auf dem Festplatz Am Beu der 850.Geburtstag des Ortes gefeiert.

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28.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-vorverkauf Ab sofort gibt es bei der Buchhandlung Gramann in Schwarmstedt die Eintrittskarten für das Festwochenende. Das umfangreiche Programm, das die Projektgruppe 850 Jahre Schwarmstedt für die Festtage am 18., 19. und 20. August 2017 erarbeitet hat, steht.

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22.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festprogrammDer Kartenvorverkauf für die Abendveranstaltungen auf dem Festzelt zur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt können ab dem 28. Juni 2017 bei der Buchhandlung Gramann, Tel. 05071 9822-0, erworben werden.

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02.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festschriftSchwarmstedt - zwischen gestern und heute, Vereinsleben - vielfältig und bunt, Schulleben - von der Dorfschule zur KGS, Kultur erleben - von Künstlern und Kreativen, Erholung pur - Tourismusregion Aller-Leine-Tal sowie Wirtschaft -Innovativ und flexibel.

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16.05.2017

projekt-850-jahre-2017-05-festumzugZur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt findet auch ein großer Festumzug am Sonntag, den 20. August  2017 statt. Alle, die daran teilnehmen möchten, können sich dazu noch bis zum 1.6.2017 anmelden. 

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21.04.2017

projekt-850-jahre-2017-04-familiennachmittagIm Rahmen der 850 Jahr-Feier von Schwarmstedt findet auf dem Gelände des Uhle-Hofes am Sonntag, 14. Mai 2017 um 16.00 Uhr die Aufführung des Theaterstückes „Die Hexe von Kröpelin“ statt.

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16.03.2017

projekt-850-jahre-2017-03-festwagenumzug Am Sonntag, 20.8.2017 findet im Rahmen der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt ein Umzug mit geschmückten Festwagen oder kreativen Fußgruppen statt.

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16.01.2017

projekt-850-jahre-2017-03-gute-taten „Jeden Tag eine gute Tat“, so lautet ein Pfadfindermotto. Im Jubiläumsjahr 2017 wollen wir in Schwarmstedt 850 gute Taten sammeln, die Sie im Laufe des Jahres getan haben, etwa:

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-anekdoten-geschichten Gesucht werden echte Geschichten und Anekdoten aus der Vergangenheit oder Gegenwart von Schwarmstedt, die in einer Festschrift anlässlich der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt zusammen getragen werden sollen.

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-jahresprogramm Vom 18.-20. August 2017 findet das große Festwochenende am Festplatz AM BEU in Schwarmstedt statt. Es beginnt mit einem Festkommers am Freitagabend, Samstag gibt es ein generationsübergreifendes Kunst- und Kulturprogramm mit Tanz am Abend und am Sonntag findet unter anderem der große Umzug mit geschmückten Festwagen und kreativen Fußgruppen statt.

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20.01.2016

projekt-850-jahre-2016-01-20 Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier. Die Planungen dafür laufen bereits auf Hochtouren und viele Ideen wurden mittlerweile schon in einer Projektgruppe zusammen getragen.

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23.09.2015

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22.07.2015

850j-2015-07-850jahre Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier – und die soll gebührend gefeiert werden! Die Planungen dafür laufen bereits. Viele Ideen wurden mittlerweile schon zusammengetragen. Angedacht sind ein Festwochenende und Veranstaltungen verschiedenster Art, verteilt über das ganze Jahr unter dem Motto „850-Jahr-Feier“.

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16.06.2015

850j-2015-gruendung-850 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vereine und Freunde von Schwarmstedt, im Jahr 2017 wird unser schönes Schwarmstedt 850 Jahre alt und möchte das gebührend feiern.

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cyanobakterien-blaualgen-im-kiessee-bothmer-zurueckgegangen Schwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung am...mehr...
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