Am 20. Januar 2013 findet in Niedersachsen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.

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Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Anschriften der Wahllokale sind im Anschluss an diese Wahlbekanntmachung abgedruckt.

In den Wahlbenachrichtigungskarten, welche den Wahlberechtigten bis spätestens zum 31. Dezember 2012 zugestellt wurden, sind der maßgebende Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte wählen kann, angegeben. Ferner ist in den Wahlbenachrichtigungskarten angeführt, ob die Wahlräume barrierefrei sind. Auf die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) wird besonders hingewiesen.
 
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

Für die Wahl werden folgende Hinweise gegeben:

Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen zu vergeben: Eine Direktstimme („Erststimme") für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber) und eine Listenstimme („Zweitstimme") für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Der Stimmzettel, der amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten wird, enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a)    für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerber/in" und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;

b)    für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber/innen der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerin/der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll.

Die Zweitstimme wird in der Weise abgegeben, dass die Wählerin/der Wähler auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und am Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung durch Ton, Wort, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Wählerinnen und Wähler, die keinen Wahlschein besitzen, können ihr Wahlrecht nur in dem für sie zuständigen Wahlraum (s. Wahlbenachrichtigungskarte) ausüben.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein erhalten haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)    durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Samtgemeinde Schwarmstedt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle übersenden oder dort direkt abgeben, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Jede Wahlberechtigte/Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Für Fragen zur Ausübung des Wahlrechtes steht Ihnen Ihre Samtgemeindeverwaltung gern für Rückfragen unter der Rufnummer 05071/809-163, Herr Beesch, zur Verfügung.

Schwarmstedt, den 07. Januar 2013


Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister


(Gehrs)

 

 

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01
Bothmer
Grundschule Bothmer
Bothmer, Schulstrasse
29690 Schwarmstedt

02
Buchholz/Aller
Dorfgemeinschaftshaus Buchholz/Aller
Buchholzer Kirchweg 1
29690 Buchholz/Aller

03
Engehausen
Schützenhaus Campingplatz Allertal
Engehausen, Marschweg 1
29690 Essel

04
Essel
Schützenhaus Essel
Bothmerscher Weg
29690 Essel

05
Gilten
Ehem. Schule Gilten
Schulstrasse
29690 Gilten

06
Grindau
Schützenhaus Grindau
Grindau, Buchholzer Mühlenweg
29690 Schwarmstedt

07
Hope
Dorfgemeinschaftshaus
Hope, Celler Weg 11
29690 Lindwedel

08
Lindwedel
Grundschule Lindwedel
Schulstrasse
29690 Lindwedel

09
Marklendorf
Feuerwehrgerätehaus
Marklendorf, Am Schützenplatz
29690 Buchholz/Aller

10
Nienhagen
Dorfgemeinschaftshaus
Nienhagen, Rodewalder Strasse
29690 Gilten

11
Norddrebber
Dorfgemeinschaftshaus
Norddrebber, Hohe Eschweg
29690 Gilten

12
Suderbruch
Schützenhaus Suderbruch
Suderbruch, Zum Schiessstand
29690 Gilten

13
Schwarmstedt
Uhle-Hof Schwarmstedt
Unter den Eichen
29690 Schwarmstedt
   
16.01.2018

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20.11.2017

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02.11.2017

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15.08.2017

projekt-850-jahre-2017-08Start: 13.30 Uhr Parkplatz Am Mönkeberg   Strecke: Celler Straße – Kirchstraße – Kötnerweg – Marktstraße – An der Kaisereiche – Moorstraße –  Unter den Eichen – Hauptstraße – Am Markt – Festplatz Am Beu

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31.07.2017

projekt-850-jahre-2017-07-helferAm Wochenende 18. bis 20. August 2017 wird in Schwarmstedt auf dem Festplatz Am Beu der 850.Geburtstag des Ortes gefeiert.

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28.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-vorverkauf Ab sofort gibt es bei der Buchhandlung Gramann in Schwarmstedt die Eintrittskarten für das Festwochenende. Das umfangreiche Programm, das die Projektgruppe 850 Jahre Schwarmstedt für die Festtage am 18., 19. und 20. August 2017 erarbeitet hat, steht.

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22.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festprogrammDer Kartenvorverkauf für die Abendveranstaltungen auf dem Festzelt zur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt können ab dem 28. Juni 2017 bei der Buchhandlung Gramann, Tel. 05071 9822-0, erworben werden.

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02.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festschriftSchwarmstedt - zwischen gestern und heute, Vereinsleben - vielfältig und bunt, Schulleben - von der Dorfschule zur KGS, Kultur erleben - von Künstlern und Kreativen, Erholung pur - Tourismusregion Aller-Leine-Tal sowie Wirtschaft -Innovativ und flexibel.

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16.05.2017

projekt-850-jahre-2017-05-festumzugZur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt findet auch ein großer Festumzug am Sonntag, den 20. August  2017 statt. Alle, die daran teilnehmen möchten, können sich dazu noch bis zum 1.6.2017 anmelden. 

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21.04.2017

projekt-850-jahre-2017-04-familiennachmittagIm Rahmen der 850 Jahr-Feier von Schwarmstedt findet auf dem Gelände des Uhle-Hofes am Sonntag, 14. Mai 2017 um 16.00 Uhr die Aufführung des Theaterstückes „Die Hexe von Kröpelin“ statt.

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16.03.2017

projekt-850-jahre-2017-03-festwagenumzug Am Sonntag, 20.8.2017 findet im Rahmen der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt ein Umzug mit geschmückten Festwagen oder kreativen Fußgruppen statt.

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16.01.2017

projekt-850-jahre-2017-03-gute-taten „Jeden Tag eine gute Tat“, so lautet ein Pfadfindermotto. Im Jubiläumsjahr 2017 wollen wir in Schwarmstedt 850 gute Taten sammeln, die Sie im Laufe des Jahres getan haben, etwa:

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-anekdoten-geschichten Gesucht werden echte Geschichten und Anekdoten aus der Vergangenheit oder Gegenwart von Schwarmstedt, die in einer Festschrift anlässlich der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt zusammen getragen werden sollen.

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-jahresprogramm Vom 18.-20. August 2017 findet das große Festwochenende am Festplatz AM BEU in Schwarmstedt statt. Es beginnt mit einem Festkommers am Freitagabend, Samstag gibt es ein generationsübergreifendes Kunst- und Kulturprogramm mit Tanz am Abend und am Sonntag findet unter anderem der große Umzug mit geschmückten Festwagen und kreativen Fußgruppen statt.

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20.01.2016

projekt-850-jahre-2016-01-20 Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier. Die Planungen dafür laufen bereits auf Hochtouren und viele Ideen wurden mittlerweile schon in einer Projektgruppe zusammen getragen.

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23.09.2015

850j-2015-09-logo Für die 850 Jahr-Feier Schwarmstedt in 2017 sucht die Projektgruppe ein passendes Erkennungssymbol in Form eines Logos mit einem Slogan oder Motto. Daher hat sie sich überlegt, einen Aufruf für eine Logo-Idee zu starten.

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22.07.2015

850j-2015-07-850jahre Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier – und die soll gebührend gefeiert werden! Die Planungen dafür laufen bereits. Viele Ideen wurden mittlerweile schon zusammengetragen. Angedacht sind ein Festwochenende und Veranstaltungen verschiedenster Art, verteilt über das ganze Jahr unter dem Motto „850-Jahr-Feier“.

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16.06.2015

850j-2015-gruendung-850 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vereine und Freunde von Schwarmstedt, im Jahr 2017 wird unser schönes Schwarmstedt 850 Jahre alt und möchte das gebührend feiern.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

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29684 Schwarmstedt

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Rathaus
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29690 Schwarmstedt

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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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