Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Ordnung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071 / 809-292
Fax: 0511/93 69 717 62
Email: ordnungswesen@schwarmstedt.de

 

Kleine Lotterien und Ausspielungen (Tombola/Glücksrad)

Lotterien und Ausspielungen sind eine besondere Art des Glückspiels. Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn bei einem Spiel die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhängt. Die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) sind dann anwendbar, wenn das Spiel gegen Entgelt angeboten wird.

Nach § 11 Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG) gilt eine Erlaubnis für Veranstaltung von kleinen Lotterien (Geldpreise) und kleinen Ausspielungen (Sachpreise) im Sinne des § 18 GlüStV als erteilt, wenn

* sich die Ausspielung auf das Gebiet einer Gemeinde (hier: Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel oder Schwarmstedt) erstreckt,
* der Veranstalter seinen Sitz in dieser Gemeinde hat,
* der Veranstalter
   - eine (Teil-)Organisation der freien Wohlfahrtspflege oder der Jugendarbeit,
   - ein Gebietsverband oder eine andere Teilorganisation einer politischen Partei,
   - eine Untergliederung einer Gewerkschaft,
   - ein Verein,
   - eine Stiftung oder
   - eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung ist
* die Summe der zu entrichtenden Entgelte den Betrag von 40.000 € nicht übersteigt.

Der Reinertrag (Einnahmen - Ausgaben) muss mindestens ein Drittel des Spielkapitals
(Spielkapital = Anzahl der Lose x Lospreis) betragen.
Beispiel: Werden Lose im Wert von 900,- € verkauft, muss der Reinertrag mind. 300,- € betragen.

Die Verwendung des Reinertrags ist vor Beginn der Veranstaltung festzulegen.

Der Verkauf von Losen darf nicht länger als drei Monate dauern.

Es darf keine Wirtschaftswerbung im Zusammenhang mit der Lotterie oder Ausspielung betrieben werden (außer einem Hinweis auf Bereitstellung der Gewinne durch Dritte).

Die Gewinne dürfen nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt werden.

Die Veranstaltung ist vier Wochen vor Beginn dem Finanzamt Soltau und unter Verwendung des Anzeigeformulars bei der Samtgemeinde Schwarmstedt anzuzeigen.

Der Reinertrag ist unverzüglich nach der Veranstaltung für den vorher festgelegten Zweck (gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig) zu verwenden. Ein Verwendungsnachweis ist umgehend nach der Veranstaltung bei der Samtgemeinde Schwarmstedt vorzulegen.

Organisationen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z.B. Geschäfte/ Einzelhandel/Großhandel/ Werbegemeinschaften) kann keine Erlaubnis zur Veranstaltung einer kleinen Lotterie/Ausspielung erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird.

Wer ohne die behördliche Erlaubnis eine Lotterie/Ausspielung durchführt bzw. die Anforderungen nach den vorgenannten Vorschriften nicht erfüllt, macht sich strafbar im Sinne des § 287 des Strafgesetzbuches. Der Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Dokumente

Anzeige

Merkblatt

Datenschutzhinweis

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

09.12.2022
aktuelles-2022-12-schadstAlle Termine für 2023 mehr...
25.01.2023
aktuelles-2023-01-schoeffenwahlIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen...mehr...
31.03.2023
aktuelles-2023-31-wsv Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und...mehr...
24.05.2023
aktuelles-2023-05-stellenausschreibung-bo-raumpfle Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
19.05.2023
aktuelles-2023-05-gaesteEinen guten Zuspruch erfährt das Schwarmstedter Hallenbad. Dies macht sich...mehr...
18.05.2023
aktuelles-2023-06-sprechstunde-formularl Die Formularlotsen sind im Juni 2023 mit persönlichen...mehr...
   
23.05.2023
bekanntmachung-samtgemeinde-2023-05-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Mittwoch, den 31.05.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen...mehr...
   
buchtipp-2023-05-20Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Pappbilderbücher für Kleinkinder ab 2 Jahren: mehr...
   

 

 

 

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Tel. Zentrale: 05071 809-0

 

Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung:

 

 

Kontakt Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Terminbuchung  
Impressum  
Datenschutz  
Barrierefreiheit  
Quellenangaben  Öffnungszeiten
Sozialamt:

Achtung, das Rathaus ist für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Zutritt während der Öffnungszeiten
NUR nach vorheriger Terminabsprache

 

 
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr  
Zusätzlich:    
Montag – Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr  
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr  
     
Montag – Mittwoch, 08:30 – 17:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 – 18:00 Uhr  
Freitag 08:30 – 17:00 Uhr  
Samstag (01.Mai.-15.Sept.) 10:00 – 12:00 Uhr   
 (samstags keine Kfz-Bearbeitung)    
     
     
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
 
   

Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.