Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste
Team Ordnung
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Telefon: 05071 / 809-292
Fax: 0511/93 69 717 62
Email: ordnungswesen@schwarmstedt.de

 

Sonn- und Feiertagsschutz

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.

Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.

Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.

Genehmigung von Ausnahmen
Die Samtgemeinde Schwarmstedt kann auf Antrag Ausnahmen zulassen
1. für Umzüge aus Anlass von Volksfesten, die örtliches Brauchtum pflegen und nur einmal im Jahr stattfinden,
2. für gewerberechtlich festgesetzte Ausstellungen am Volkstrauertag, sofern der ernste Charakter des Tages nicht beeinträchtigt wird,
3. für Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung, wenn
a) zwischen den Marktveranstaltungen am selben Ort oder im selben Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt,
b) auf ihnen ausschließlich Waren angeboten werden, die keine Neuwaren sind oder die von den anbietenden Personen selbst hergestellt worden sind, und
c) mindestens 75 Prozent der Anbieter keine gewerblichen Anbieter sind,
4.
a) für Spezialmärkte nach § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung, die nicht unter Nummer 3 fallen, und
b) für Jahrmärkte nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung,
soweit für die Märkte nach Buchstabe a oder b am selben Ort oder im selben Ortsteil jährlich nicht mehr als jeweils vier Ausnahmen genehmigt werden,
5. aus besonderem Anlass im Einzelfall.

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin eingehen.

Achtung
Für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gelten abweichende Bestimmungen. Diese finden Sie hier.

gesetzliche Ausnahme
Nicht gewerblich organisierte Märkte, die ausschließlich für nicht gewerbliche Anbieter veranstaltet werden und gemeinnützigen Zwecken dienen, unterliegen nicht dem gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz.

Diese sollten unter Angabe des gemeinnützigen Zweckes dem Team Ordnung angezeigt werden.

Hierfür kann der folgende Vordruck verwendet werden.

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

09.12.2022
aktuelles-2022-12-schadstAlle Termine für 2023 mehr...
25.01.2023
aktuelles-2023-01-schoeffenwahlIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen...mehr...
31.03.2023
aktuelles-2023-31-wsv Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und...mehr...
31.03.2023
aktuelles-2023-29-pflegedurchforstungSchwarmstedt. Wer in den Wäldern der Samtgemeinde Schwarmstedt spazieren...mehr...
31.03.2023
aktuelles-2023-03-rundschau Freiwilligenbörse sucht wieder Ehrenamtliche. mehr...
24.03.2023
pac-aktuell-2023-03-24-wendepunkte Prävention hat in der Samtgemeinde Schwarmstedt einen hohen...mehr...
21.03.2023
aktuelles-2023-03-freiflaechenpAm Montag, 20. März wurden die Ergebnisse der Potentialflächenanalyse für...mehr...
17.03.2023
aktuelles-2023-03-minigolf Samstag, 01.04.2023, 10.00 Uhr mehr...
   
31.03.2023
bekanntmachung-samtgemeinde-2023-04-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Mittwoch, den 12.04.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
buchtipp-2023-03-25Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Sachbücher für Erwachsene: mehr...
   

 

 

 

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Tel. Zentrale: 05071 809-0

 

Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung:

 

 

Kontakt Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Terminbuchung  
Impressum  
Datenschutz  
Barrierefreiheit  
Quellenangaben  Öffnungszeiten
Sozialamt:

Achtung, das Rathaus ist für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Zutritt während der Öffnungszeiten
NUR nach vorheriger Terminabsprache

 

 
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr  
Zusätzlich:    
Montag – Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr  
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr  
     
Montag – Mittwoch, 08:30 – 17:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 – 18:00 Uhr  
Freitag 08:30 – 17:00 Uhr  
Samstag (01.Mai.-15.Sept.) 10:00 – 12:00 Uhr   
 (samstags keine Kfz-Bearbeitung)    
     
     
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
 
   

Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.