Bedarfsampel in Essel / Tempo 30 kommt erneut für die Nachtstunden auf der Umleitungsstrecke zwischen Buchholz/A. und Hodenhagen

Auf der A 7 werden zwischen der Tank- und Rastanlage Allertal und Mellendorf von April bis November 2019 weitere Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn durchgeführt. Durch die Fahrbahnreduzierung während der Baustellenphase und den gegebenenfalls notwendigen Vollsperrungen und Unfalllagen wird es wieder zu einer Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf der Umleitungsstrecke kommen.

Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Ortschaften werden dadurch besonders bei Nacht erheblich und unzumutbar belastet werden. Die Samtgemeinde Schwarmstedt hat sich daher beim Heidekreis als zuständige Verkehrsbehörde erfolgreich für ein Tempolimit Nachts und eine Bedarfsampel in Essel eingesetzt, berichtet Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs. "Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm wird während der Baumaßnahme auf der A 7 durch die Verkehrsbehörde des Heidekreises in den Ortschaften entlang der Umleitungsstrecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für die Zeit von 22 bis 6 Uhr angeordnet. Für eine bessere Verkehrssituation wird in der Ortsdurchfahrt Essel eine Fußgängerbedarfsanlage sorgen, die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr, Geschäftsstelle Verden, aufgestellt wird", heisst es in einer Pressemitteilung des Heidekreises. Enttäuscht ist man im Schwarmstedter Rathaus, dass die für die Umleitungszeit beantragte Fußgängerbedarfsampel in Schwarmstedt (Höhe Friedhof / Lidl) offenbar nicht genehmigt wurde. Auch hier sehen wir Bedarf, erläutert Björn Gehrs.

In Essel wird auch während der nächsten Umleitung eine Ampelanlage für Fußgänger errichtet.

 

 

   
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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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