SuedLink - Nachankündigung von terrestrischen Vermessungsarbeiten

in der Gemeinde Gilten der Samtgemeinde Schwarmstedt

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich das Gesamtvorhaben im Abschnitt B (Scheeßel bis Neustadt am Rübenberge) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden terrestrische Vermessungsarbeiten statt. Die terrestrischen Vermessungsarbeiten dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen daher in die zu erstellenden Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ein.

Informationen zu den terrestrischen Vermessungsarbeiten
Die Querung von Gewässern und vorhandener Infrastruktur stellt eine besondere Herausforderung dar. Vor dem Bau müssen Fragestellungen zum Grundwasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle geotechnische Eignung des Untergrundes geklärt werden. Die jetzt anstehenden Vermessungsarbeiten dienen dazu, die Ergebnisse der Befliegungsdaten vor Ort zu verifizieren und zu ergänzen. Hierbei ist insbesondere die Tiefenlage der Sohle von Gräben und Flüssen von Interesse, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen und detaillierte technische Planungen der geschlossenen Querungen aufzustellen zu können. Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie z. B. Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, usw., sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme. Im Rahmen der Vermessungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH oder den von ihnen beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vermessungsarbeiten mitgeteilt. Die terrestrischen Vermessungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gilten im Zeitraum von 14.05.2021 bis 31.12.2021.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Gilten nur nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer:
05071 809-0 zur öffentlichen Einsicht aus: Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt. Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Flächen einzeln über die Arbeiten zu informieren.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter der TenneT TSO GmbH zur Verfügung:
TenneT TSO GmbH
+49 (0) 921 / 50740 – 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Schwarmstedt_SG_B1-oueB-terrestrische-Vermessung-Poster.pdf Gilten_PA2_Flurstueckslisten_aVTK.pdf
   
   
   
   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
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Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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